Schlüsselqualifikationen - Wintersemester 2023/2024
Die Anmeldung zu den Schlüsselqualifikationsveranstaltungen erfolgt ab sofort über viaCampus!
Die Verfahrensschritte für die Anmeldung stellen wir Ihnen als Handreichung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie auch wirklich beabsichtigen, daran teilzunehmen!
Falls Sie Ihren Platz nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Dekanat, so dass bei der Vergabe leer ausgegangene Studierende nachrücken können.
Für eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Schlüsselqualifikation ist die Anwesenheit über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung verpflichtend. Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 20.1.2016 zu § 27 Abs. 3 SPO 2010 bzw. § 28 Abs. 3 SPO 2016.
Die Verfahrensschritte für die Anmeldung stellen wir Ihnen als Handreichung zur Verfügung.
Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie auch wirklich beabsichtigen, daran teilzunehmen!
Falls Sie Ihren Platz nicht antreten können, informieren Sie bitte umgehend das Dekanat, so dass bei der Vergabe leer ausgegangene Studierende nachrücken können.
Für eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Schlüsselqualifikation ist die Anwesenheit über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung verpflichtend. Bitte beachten Sie den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 20.1.2016 zu § 27 Abs. 3 SPO 2010 bzw. § 28 Abs. 3 SPO 2016.
Zu Ihrer besseren Orientierung sind die Lehrveranstaltungen im Bereich der Schlüsselqualifikationen zwei Kategorien zugeordnet:
- Grundlagenveranstaltungen (G) vermitteln grundlegende Basiskompetenzen, die in verschiedenen juristischen Arbeitsfeldern einsetzbar sind.
- Aufbauveranstaltungen (A) beziehen sich in der Regel auf den Einsatz dieser Basiskompetenzen in spezifischen Arbeits- bzw. Konfliktfeldern.
Lehrveranstaltung | Kategorie | SWS | Dozent*in | Datum | Uhrzeit | Raum |
Gruppe A |
Anmeldung: 16.10.2023, 8 Uhr, - 18.10.2023, 12 Uhr |
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Sprechen für Jurist*innen | G | 1 | Prof. Dr. Ann-Marie Kaulbach | 20.10.2023 21.10.2023 |
09:00 - 17:00 09:00 - 17:00 |
AM 03 AM 03 |
Schlüsselkompetenzen für die sozialrechtliche Praxis | G | 2 | Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann | 26.10.2023 09.11.2023 23.11.2023 07.12.2023 21.12.2023 11.01.2024 25.01.2024 08.02.2024 |
14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 14:15 - 17:45 |
HG 104 HG 104 HG 104 HG 104 HG 104 HG 162 HG 162 HG 162 |
Einführung in die Verhandlung und Gestaltung von Rechtsgeschäften | G | 1 | Prof. Dr. Ann-Marie Kaulbach | 03.11.2023 04.11.2023 |
09:00 - 17:00 09:00 - 17:00 |
AM 104 AM 104 |
Gruppe B |
Anmeldung: |
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Gruppe C | Anmeldung: |
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Gruppe D | Anmeldung: |
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Anmeldung per E-Mail ab 10.10.2023, 8 Uhr, bis 18.10.2023, 12 Uhr unter Angabe von Name, Studiengang, Matrikel-Nr. und Fachsemester an dek-rewi@europa-uni.de. Platzvergabe nach dem Prinzip "first come, first serve". | ||||||
Juristische Themenarbeiten erfolgreich schreiben* | 2 | Anne Fock/ Franziska Liebetanz | 20.10.2023 27.10.2023 10.11.2023 08.12.2023 |
09:30 - 17:00 09:30 - 17:00 09:30 - 17:00 09:30 - 17:00 |
GD 05 GD 05 GD 05 GD 05 |
Für den Studiengang Rechtswissenschaft anrechenbares SQ-Angebot des ZLL | SWS | Dozierende | Termine | Moodle |
Teamarbeit und Projektmanagement Anmeldung über Moodle |
2 | Klaudia Kazana | Termine | Kurs |
Wissenschaftliches Schreiben lernen - Schritt für Schritt
Anmeldung über Moodle |
2 | Franziska Liebetanz | Termine | Kurs |
Moderieren, Präsentieren, Workshops gestalten
Anmeldung über Moodle |
2 | Klaudia Kazana | Termine | Kurs |
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* | EUV-intern heißt: Die Anerkennung der Veranstaltung erfolgt nur EUV-intern, d.h. sie wird bei der Zulassung zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung mit 2 SWS (§ 41 II Nr. 4 SPO 2019) berücksichtigt. Die Veranstaltung ist jedoch nach den Vorgaben des GJPA keine zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen bzw. -kompetenzen i.S.d. DRiG und stellt somit keinen anerkennungsfähigen Nachweis i.S.v. § 6 I Nr. 6 BbgJAG dar. Für den nach § 6 I Nr. 6 BbgJAG (Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung) erforderlichen Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen i.S.v. § 5a III 1 DRiG gilt, dass dieser einen Umfang von 2 SWS aufweisen muss. Die nach § 28 II SPO 2019 erforderliche Gesamtstundenzahl von 8 SWS (d.h. weitere 6 SWS) aus dem Bereich der Schlüssel- und Zusatzqualifikationen (inkl. der Fremdsprachenkompetenz) ist Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung nach § 41 II Nr. 4 SPO 2019. |
(Änderungen vorbehalten!)