Auslandsstudium & ECTS
Die Entwicklung des ERASMUS-Programms #kurz erklärt.
Informationen zum Auslandsstudium
Informationen zur Anerkennung ausländischer Studienleistungen
Für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen für die Studiengänge Rechtswissenschaft, Magister des Rechts, Bachelor/Master of German and Polish Law und Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht ist Frau Katja Herzel von der Abteilung für Internationale Angelegenheiten zuständig. Studierende aller anderen Studiengänge wenden sich bitte an die Studienfachberaterinnen oder Studiengangskoordinator/-innen.
European Credt Transfer System (ECTS)
Die Europa-Universität Viadrina nimmt am European Credit Transfer System (ECTS) teil.
Dieses System soll das Auslandsstudium erleichtern und die Anerkennung ausländischer Studienleistungen gewährleisten. Die Viadrina hat hierfür ein ECTS-Informationspaket entwickelt. Grundlage des ECTS-Systems ist eine Unterrichtsvereinbarung (learning agreement) zwischen den beteiligten Universitäten, ein eigenes Anrechnungspunktesystem (credit points) und ein eigenes Notensystem (ECTS-grades). Die credit points messen den Zeitaufwand des Studierenden pro Lehrveranstaltung. Grundsätzlich kann man 30 Punkte pro Semester erwerben. Die örtlichen Noten (local grades) müssen in ECTS-grades umgerechnet werden.
Auf der Website der Abteilung für Internationale Angelegenheiten finden Sie weitere Informationen in Sachen ECTS.
Das Amt des ECTS-Beauftragten der Juristischen Fakultät bekleidet Prof. Dr. Carmen Thiele. Die Durchführung des ERASMUS-Programms an der Juristischen Fakultät erfolgt ebenfalls durch sie.