Termine für die Abschlussprüfungen
Abschluss- und Wiederholungsklausuren im Wintersemester 2022/2023
Die Anmeldung zu den Abschlussklausuren ist ab 09.01.2023 über viaCampus möglich.
Nach der Verordnung zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie im Hochschulbereich (Hochschulpandemieverordnung - HPandV) vom 13.10.2020, die zuletzt am 1.3.2022 geändert wurde, verlängern sich für Studierende, die im WS 2021/2022, SoSe 2021, WS 2020/2021 und/oder im SoSe 2020 in einem Studiengang an der EUV eingeschrieben waren, die in § 21 BbgHG genannten Fristen für die Erbringung von fachsemestergebundenen Prüfungsleistungen. Dies gilt insbesondere auch für die Frist zum Bestehen der Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft.
1. Prüfungszeitraum | Klausuren | Weitere Prüfungen |
Anmeldefrist | 05.02.2023, 23:59 Uhr |
Für Prüfungen, die nicht als Klausur stattfinden, erfolgt die Anmeldung dezentral im Sekretariat der jeweils verantwortlichen Dozierenden. Bitte beachten Sie hier die Hinweise zu den Anmeldemodalitäten und -fristen in den Moodle-Kursen! |
gebührenpflichtige Nachmeldung | bis 7 Tage vor dem jeweiligen Klausurtermin | |
2. Prüfungszeitraum | Klausuren | |
Anmeldefrist | 26.03.2023, 23:59 Uhr |
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gebührenpflichtige Nachmeldung | wie 1. Prüfungszeitraum | |
>>> Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise zur Durchführung von Abschlussprüfungen! |
Prüfungspläne (1. und 2. Prüfungszeitraum):
(Stand: 06.12.2022)
- Studiengang Rechtswissenschaft
- Deutsch-Polnisches Jurastudium
(Magister des Rechts, Bachelor | Master of German and Polish Law)- Bachelorstudiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht
- Bachelorstudiengang Recht und Politik/Politik und Recht
- Aufbaustudium Recht der Wirtschaft
- Prüfungsplan mit dem Lehrangebot der Juristischen Fakultät für andere Fakultäten
- Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht
Abmeldung | Rücktritt von Prüfungen:
- Abmeldung von Klausuren: Eine Abmeldung (Rücktritt ohne Angabe von Gründen) von einer Klausur über viaCampus ist bis jeweils 1 Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin möglich.
- Rücktritt von Klausuren: Binnen einer Woche vor dem jeweiligen Klausurtermin (d.h. innerhalb einer Woche bis einschließlich zum Tag der Prüfung) ist ein Rücktritt nur noch mit triftigem Grund möglich, der dem zuständigen Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars anzuzeigen und glaubhaft zu machen ist.
Wo erhalten Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten?
In der Vorlesungszeit können Sie Ihre Klausuren und Hausarbeiten immer dienstags und donnerstags, 13 - 14 Uhr, im HG 131a, abholen; in der vorlesungsfreien Zeit dienstags, 13 - 14 Uhr.
Abholbereit sind Vorlesungsabschlussklausuren der Juristischen Fakultät und Klausuren aus den Übungen für Fortgeschrittene sowie Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger und Fortgeschrittene ab WS 2019/2020. Ausgenommen davon sind Prüfungsleistungen, für die Hochschullehrer*innen ein davon abweichendes Rückgabe-/Einsichtnahmeverfahren festgelegt haben. Andere schriftliche Prüfungsleistungen können Sie ggf. auf Anfrage beim jeweiligen Lehrstuhlsekretariat abholen (betrifft v.a. ältere Prüfungsleistungen) oder am Lehrstuhlsekretariat nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen (betrifft v.a. Online-Prüfungen).
Wenn Sie Ihre Klausuren zur angegebenen Zeit nicht abholen können, senden Sie bitte einen frankierten und an Sie adressierten Umschlag an das Dekanat der Juristischen Fakultät. Geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Matrikelnummer an sowie die genaue Bezeichnung der mitgeschriebenen Klausuren (z.B. GK I Zivilrecht). Die Klausuren werden Ihnen dann zeitnah zugesendet.
Weitere wichtige HInweise:
- Regelung über Eintragungen in Textsammlungen bei Prüfungen
- Formulare für Rücktritt von Prüfungen
- Bitte halten Sie für die Einlasskontrolle bitte unbedingt sowohl Ihren Studierendenausweis als auch einen (amtlichen) Lichtbildausweis (Personalausweis, Pass) bereit
- Allgemeine Hinweise zu den Abschluss- und Wiederholungsklausuren im Rahmen der Zwischenprüfung