Vorlesungsverzeichnis

Sommersemester 2024

Das Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester /2024 für folgende Studiengänge finden Sie in viaCampus.

Als kurzen Überblick über die Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2024 haben wir für Sie eine Übersicht geordnet nach Wochentagen zusammengestellt. Bitte beachten Sie, dass noch nicht alle Lehrveranstaltungen abgebildet sind. Achten Sie auf mögliche Terminänderungen und informieren sich tagesaktuell in viaCampus, Moodle oder auf den Lehrstuhlhomepages.

In den Studiengang Rechtswissenschaft integrierter Bachelorabschluss

Hin­wei­se zum Lehrangebot gem. § 5 Abs. 6 Prüfungsordnung für den Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts (Wahl­pflicht­modul 8a: Profilfach "Wirtschaft" und 8b: Profilfach "Kultur")

Profilfach

Im Profilfach "Wirtschaft" (Modul 8a) haben Sie die Möglichkeit, jede angebotene Lehrveranstaltung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen. Die er­for­der­li­che Prüfung muss aber zu mindestens 6 ECTS-Punkten führen. Jede besuchte Lehr­ver­an­stal­tung, in der Sie keine Leistung erbringen, wird mit 3 ECTS-Punkten angerechnet.

Im Profilfach "Kultur" (Modul 8b) können Sie aus folgenden Lehrveranstaltungen auswählen: alle Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs "Kulturwissenschaften", die bei den Pflichtmodulen und den 4 Disziplinen (Kulturgeschichte, Literaturwissenschaft, Vergleichende Sozialwissenschaften und Linguistik) der Kategorie "Einführung" zugeordnet sind, mit Ausnahme der (vereinzelten) Lehrveranstaltungen, die als "Wahlobligatorik" gekennzeichnet sind. Diese Veranstaltungen haben alle 6 ECTS-Punkte und sind in der Regel ohne Teil­nah­me­be­schrän­kung (z.B. Ein­führung in die Kul­tur­wissen­schaften, Einführung in die Kulturgeschichte, Einführung in die Politikwissenschaft etc.).

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie sich im Laufe des Semesters für den Leistungsnachweis registrieren (anhand des "Belegen"-Buttons in viaCampus).

Hinweis:

Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag von Studierenden die Wahl von Lehrveranstaltungen zulassen, die nicht zum veröffentlichten Angebot gehören. Der entsprechende Antrag ist zusammen mit einer formlosen Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der jeweiligen Dozentin oder des Dozenten spätestens vier Wochen nach Beginn der Lehr­ver­an­stal­tung zu stellen (vgl. § 5 Abs. 6 S. 5 und S. 6 PO).

Das Lehrangebot beider Fakultäten ist in viaCampus veröffentlicht. Es wird dringend gebeten davon abzusehen, die Dozierenden um die Ausstellung von Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen bzw. um eine andere Form der Prüfung als die für die Veranstaltung vorgesehene zu bitten.

Aufbaustudium Recht der Wirtschaft

Hin­wei­se zum Lehrangebot gem. § 5 Abs. 6 Prüfungsordnung für den Abschluss "Bachelor des deutschen Rechts (Wahl­pflicht­modul 8a: Profilfach "Wirtschaft" und 8b: Profilfach "Kultur")