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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Prüfungen

Fristgerechte Prüfungsanmeldung

Die Prüfungstermine, einschließlich der Wiederholungsmöglichkeiten werden zu Beginn eines jeden Semesters in einer Übersicht auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Die Anmeldefrist endet in der Regel am letzten Sonntag vor Ende der Vorlesungszeit.

Die Anmeldung zum ersten und zweiten Prüfungszeitraum erfolgt jeweils über viaCampus. Das Ende der Anmeldefrist für den zweiten Prüfungszeitraum wird ebenfalls auf der Homepage veröffentlicht.

Bitte beachten Sie, dass bei fehlender Anmeldung eine Teilnahme an der betreffenden Prüfung ausgeschlossen ist bzw. die trotzdem erbrachte Prüfungsleistung nicht bewertet wird (§ 8 Abs. 3 S. 5 SSO).

Wirksamer Prüfungsrücktritt

RuW Rücktrittsgrafik ©EUV - Dekanat Juristische Fakultät

Für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ist die Attestierung von Prüfungsunfähigkeit und/oder Arbeits­un­fähig­keit unzureichend. Die Prüfungsunfähigkeit ist vom behandelnden Arzt auf dem Antrag auf Anerkennung des Rücktritts wegen Prüfungsunfähigkeit im Bachelorstudiengang "Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht" zu bescheinigen.

Nachteilsausgleich

Studierenden mit Behinderung und chronischen Erkrankungen oder die z.B. die gesetzlichen Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen bzw. sich in Elternzeit befinden oder nahe Angehörige pflegen, kann der zuständige Prüfungsausschuss auf Antrag einen Nachteilsausgleich bei der Erbringung von Prü­fungs­leistungen gewähren. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die konkrete Form des Nach­teils­aus­gleiches.

Das Verfahren zur Antragstellung eines Nachteilsausgleiches haben wir für Sie in einer Übersicht grafisch dargestellt, die Sie auch als pdf-Datei downloaden können. Das Formular zur Antragstellung finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

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