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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Modul: Medienkartellrecht

Lehrveranstaltungen des Moduls: Einführung in das Kartellrecht (Schwerpunkt Medien) (2 SWS)

Inhalte des Moduls: Die Lehrveranstaltung Medienkartellrecht befasst sich mit der Anwendung des deutschen und europäischen Kartellrechts auf den Mediensektor. Die Vorlesung gliedert sich in fünf Blockveranstaltungen: (1) Einführung in das Kartellverbot; (2) Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Wettbewerbern (Horizontalverhältnis); (3) Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Käufern und Verkäufern (Vertikalverhältnis); (4) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; (5) Fusionskontrolle. Anhand von Entscheidungen des Bundeskartellamtes, der EG-Kommission sowie der deutschen und europäischen Gerichte werden insbesondere auch aktuelle Entwicklungen aus dem Medienbereich (Presse und Rundfunk etc.) behandelt.

Lernergebnisse des Moduls:

Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden verstehen die grundlegenden Konzepte und Wertungen des Medienkartellrechts. Das befähigt sie dazu, selbstständig die Lösung sich stellender Probleme anzugehen und ihr Wissen in eigenständiger Arbeit zu vertiefen.

Überfachliche Kompetenzen: Die Studierenden verbessern ihre Fähigkeiten zum analytischen und abstrakten Denken. Sie sind in der Lage, eigene Lösungsansätze zu entwickeln, die dogmatisch überzeugend sind.

Studiensemester (ggf. Trimester): 3./6. Fachsemester

Dauer des Moduls: ein Semester

Häufigkeit des Angebots des Moduls: jedes Wintersemester

Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 3 ECTS-Credits

Gesamtworkload: 90 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 60 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS)

Art des Moduls:

Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung):

Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 4: Medienrecht und Marketing

Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung):

Modulgruppe 1: Management and Law

Verwendbarkeit des Moduls: Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaf.

Voraussetzungen für die Teilnahme: keine

Modulverantwortlicher/Modul­verant­wortliche: RA Prof. Dr. phil. Johannes Weberling

Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen: Prof. Dr. Karsten Metzlaff

Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: eine mündliche Prüfung im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierende/-r oder eine Kurzhausarbeit

Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.

Lehr- und Lernmethoden des Moduls: Vorlesung

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