Modul: Medienkartellrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls: Einführung in das Kartellrecht (Schwerpunkt Medien) (2 SWS)
Inhalte des Moduls: Die Lehrveranstaltung Medienkartellrecht befasst sich mit der Anwendung des deutschen und europäischen Kartellrechts auf den Mediensektor. Die Vorlesung gliedert sich in fünf Blockveranstaltungen: (1) Einführung in das Kartellverbot; (2) Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Wettbewerbern (Horizontalverhältnis); (3) Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Käufern und Verkäufern (Vertikalverhältnis); (4) Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; (5) Fusionskontrolle. Anhand von Entscheidungen des Bundeskartellamtes, der EG-Kommission sowie der deutschen und europäischen Gerichte werden insbesondere auch aktuelle Entwicklungen aus dem Medienbereich (Presse und Rundfunk etc.) behandelt.
Lernergebnisse des Moduls:
Fachliche Kompetenzen: Die Studierenden verstehen die grundlegenden Konzepte und Wertungen des Medienkartellrechts. Das befähigt sie dazu, selbstständig die Lösung sich stellender Probleme anzugehen und ihr Wissen in eigenständiger Arbeit zu vertiefen.
Überfachliche Kompetenzen: Die Studierenden verbessern ihre Fähigkeiten zum analytischen und abstrakten Denken. Sie sind in der Lage, eigene Lösungsansätze zu entwickeln, die dogmatisch überzeugend sind.
Studiensemester (ggf. Trimester): 3./6. Fachsemester
Dauer des Moduls: ein Semester
Häufigkeit des Angebots des Moduls: jedes Wintersemester
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits: 3 ECTS-Credits
Gesamtworkload: 90 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 60 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS)
Art des Moduls:
Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung):
Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 4: Medienrecht und Marketing
Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung):
Modulgruppe 1: Management and Law
Verwendbarkeit des Moduls: Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaf.
Voraussetzungen für die Teilnahme: keine
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche: RA Prof. Dr. phil. Johannes Weberling
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen: Prof. Dr. Karsten Metzlaff
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: eine mündliche Prüfung im Umfang von ca. 25 Minuten je Studierende/-r oder eine Kurzhausarbeit
Gewichtung der Note in der Gesamtnote: Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.
Lehr- und Lernmethoden des Moduls: Vorlesung