Modul: Datenschutz- und Digitalrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls | Datenschutz- und Digitalrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Digital- und Datenschutzverfassungsrecht (Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Gerichtshofs der Europäischen Union); EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); Datenrecht;
Open Data Recht; Recht der Künstlichen Intelligenz (KI); Cybersecurity-Recht; E-Government-Recht; Social Media (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Fake News etc.); Digitalethik |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzen: In der Vorlesung Datenschutz- und Digitalrecht werden Grundstrukturen, Systematik und Dogmatik vermittelt. Ausgehend von den aktuellen Entwicklungen der digitalen Transformation in allen Lebensbereichen werden Reflexionsvermögen und Problembewusstsein für rechtliche Phänomene entwickelt. Dabei wird die klassische Auslegungsmethodik für die Lösung von Rechtsfällen angewendet. Für die Rechtsgestaltung in der digitalen Welt wird der Horizont für innovative Herangehensweisen erweitert. Überfachliche Kompetenzen: |
Studiensemester | 4./6. Fachsemester |
Dauer des Moduls | ein Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | jedes Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 3 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 90 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 60 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS) |
Art des Moduls | Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 4: Medienrecht und Marketing
Studienvariante Wirtschaft und Recht (Schwerpunktbildung): Modulgruppe 1: Management and Law |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft sowie wird im Bachelorstudiengang Recht und Politik im Rahmen des Moduls III. 1. Recht und Politik im nationalen Kontext (Vertiefung) angeboten. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Kaspar Frey |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen |
Prof. Dr. Ines Härtel |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Klausur 90 min oder häusliche Anfertigung einer Seminararbeit |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesung |