Modul: Versicherungsrecht
Lehrveranstaltungen des Moduls | Versicherungsrecht (2 SWS) Ab dem WS 2021/22 neue Zusammensetzung des Moduls, d. h. alleine Versicherungsrecht ohne Sozialrecht. Abweichung vom Modulkatalog (Anlage 1 a und 1 b zur SSO BA RuWIWuR vom 1.7.2020). Sozialrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Das Modul Versicherungsrecht macht Sie mit den Grundbegriffen des Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrechts vertraut. Kernbausteine des Versicherungsrechts sind: Begriff und Funktion von Versicherung; Typen von Versicherung (Kfz-Haftpflicht- und Kfz-Kasko-, Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung); Informations- und Beratungspflichten; Gefahr und Gefahrerhöhung; Eintritt des Versicherungsfalls; Einbeziehungs- und Inhaltskontrolle allgemeiner Versicherungsbedingungen; staatliche Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen; Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb; laufende Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin); Verbraucherschutz und Europäisierung des Versicherungsrechts; Schnittstellen zum Bank- und Kapitalmarktrecht. |
Lernergebnisse des Moduls | Die Studierenden kennen die Grundlagen des Versicherungsrechts. Sie erkennen die Interessengegensätze, verstehen die Wertungsgrundlagen und sind in der Lage, einschlägige Fälle sinnvoll zu lösen. Sie haben das systematische Rüstzeug, typische Rechtsprobleme im Versicherungsrecht schnell einzuordnen, praktisch brauchbare Lösungen zu entwickeln und bei schwierigen Problemen effektiv mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu kommunizieren. |
Studiensemester | 4. oder 6. Semester |
Dauer des Moduls | ein Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls |
Versicherungsrecht – jedes Sommersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 6 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 150 Stunden, Präsenzzeit = 30 Stunden (2 SWS) |
Art des Moduls | ergänzendes Modul:
Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwerpunktbildung): |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltung des Moduls gehört zur Schwerpunktbereichsausbildung des Studienganges Rechtswissenschaft. |
Voraussetzungen für die Teilnahme | keine |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Kaspar Frey |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Klausur im Umfang von 90 bis 180 Minuten |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesungen |