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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht in der Studienvariante Recht und Wirtschaft

Modul: Strafrecht I

Lehrveranstaltungen des Moduls Grundkurs I Strafrecht (4 SWS)

Arbeitsgemeinschaft (2 SWS)

Inhalte des Moduls Im Rahmen der Vorlesung Grundkurs I Strafrecht werden insbesondere behandelt: Theorien über das Wesen und die Aufgaben des Strafrechts, strafrechtliche Grundprinzipien, Methoden strafrechtlicher Gesetzesauslegung, objektive und subjektive (Delikts-) Tatbestandsmäßigkeit des allgemeinen Begehungsdeliktes, Voraussetzungen und Grundlagen strafrechtlicher Verantwortlichkeit und Begehungsformen einer Straftat, Gründe für den Ausschluss von strafrechtlicher Verantwortlichkeit (Rechtfertigung und Entschuldigung), Konkurrenzlehre. Die Vorlesung wird von Arbeitsgemeinschaften begleitet, in denen der in der Vorlesung vermittelte Stoff wiederholt und im Hinblick auf Falllösungen eingeübt wird.
Lernergebnisse des Moduls Fachliche Kompetenzen:
Die Studiereden können Wesen und Aufgaben des Strafrechts im System des nationalen Rechts erläutern. Sie können Grundbegriffe des Strafrechts und der allgemeinen Strafrechtslehre analysieren und Rechtsinstitute des Strafrechts unter Bezugnahme auf Lehrmeinungen und Rechtsprechung und weitere Literatur interpretieren. Die Studierenden können insbesondere die dogmatischen Grundlagen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und die Arten der rechtlichen Reaktion auf eine Tat sowie deren Anwendungsregeln charakterisieren und verwenden.

Überfachliche Kompetenzen:
Die Studierenden können historische, philosophische und die mit dem Rechtssystem verbundenen weiteren Grundlagen des geltenden Strafrechts charakterisieren sowie die strafrechtlichen Prinzipien und deren Umsetzung erläutern.
Sie beherrschen zudem die Grundregeln der Auslegung der jeweiligen strafrechtlichen Vorschrift in Anlehnung an gängige Methoden und Regeln der juristischen Hermeneutik. Sie können unter Berücksichtigung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale einer Straftat und deren Voraussetzungen in einem konkreten Fall erkennen und die Strafbarkeit der Handelnden (oder Unterlassenden) in einem solchen Fall beurteilen. Sie können dementsprechend strafrechtliche Vorschriften praktisch anwenden und insbesondere gutachterlich Falllösungen mit einem Problemschwerpunkt im Allgemeinen Teil des Strafrechts entwickeln. Die Studierenden sind in der Lage, sich in der Rechtssprache des Strafrechts und der Strafrechtslehre auszudrücken und schriftliche oder mündliche Stellungnahmen im Rahmen der Strafrechtsanwendung zu verfassen und zu begründen.

Studiensemester  5. Semester
Dauer des Moduls ein Semester
Häufigkeit des Angebots des Moduls jedes Wintersemester
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits 9 ECTS-Credits
Gesamtworkload 270 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 180 Stunden, Präsenzzeit = 90 Stunden (6 SWS)
Art des Moduls  Studienvariante Recht und Wirtschaft (Schwer­punkt­bildung):
Wahlpflichtmodul in der Modulgruppe 1: Arbeitsrecht und Management
Verwendbarkeit des Moduls Die Veranstaltungen gehören zum Grundstudium des Studienganges Rechts­wissen­schaft.
Voraussetzungen für die Teilnahme keine
Modulverantwortlicher/Modul­verant­wortliche Prof. Dr. Eva Kocher
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen
(Angaben nicht abschließend)
Prof. Dr. Dr. h.c. Jan C. Joerden
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Klausur (120 Minuten)
Gewichtung der Note in der Gesamtnote Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschluss­arbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss er­for­der­lichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird.
Lehr- und Lernmethoden des Moduls Der Grundkurs wird als Vorlesung gestaltet und durch eine  Fallsammlung, "Texte zur Vorlesung" sowie "Übersichten  zur  Vorlesung" (einschließlich eines zusammenfassenden Skripts) unterstützt, deren Inhalte den Studierenden regelmäßig (und auch per Internet) zur Verfügung gestellt werden. Zur Vorbereitung auf die Modulabschlussklausur wird im letzten Drittel des Semesters eine Probeklausur angeboten.

Die Arbeitsgemeinschaften finden in mehreren Gruppen mit  möglichst nicht mehr als 25 Teilnehmern statt. Hier stehen Fallbesprechungen im Vordergrund, die damit ebenfalls auf die Abschlussklausur vorbereiten.

 

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