Wirtschaftsrecht - Vertiefung II
Lehrveranstaltungen des Moduls | Allg. Verwaltungsrecht II undVerwaltungsprozessrecht (2 SWS)
Wirtschaftsverwaltungsrecht (2 SWS) |
Inhalte des Moduls | Das Modul vermittelt die Grundlagen des Staatshaftungsrecht, des Verwaltungsprozessrechts sowie des Wirtschaftsverwaltungsrechts.
Das Staatshaftungsrecht umfasst die Normen, die insbesondere Schadensersatz oder Entschädigung für Rechtsverletzungen durch den Staat gewähren. Im Verwaltungsprozessrecht geht es um den Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung. Das Wirtschaftsverwaltungsrecht betrifft das öffentliche Wirtschaftsrecht im Sinne der verfassungs- und verwaltungsrechtlichen sowie die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen des Wirtschaftens. Vermittelt wird außerdem ein Überblick über das Subventionsrecht sowie die eigene wirtschaftliche Tätigkeit öffentlicher Träger. Darüber hinaus geht es vertieft um das allgemeine Gewerberecht und spezielle gewerberechtliche Bereiche, die die öffentlich-rechtlichen Grundlagen für wichtige Zweige des privaten Wirtschaftens bilden. |
Lernergebnisse des Moduls | Fachliche Kompetenzziele: Die Studierenden haben einen Überblick über die Anspruchsgrund-lagen des Staatshaftungsrechts und können beurteilen, welche Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Maßnahmen der öffentlichen Verwaltung einschlägig sind. Sie erkennen das Zusammenwirken von EU-Recht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht bei der öffentlich-rechtlichen Regulierung der Wirtschaftstätigkeit des Staates und Privater. Überfachliche Kompetenzziele: |
Studiensemester | 4. und 5. Fachsemester |
Dauer des Moduls | zwei Semester |
Häufigkeit des Angebots des Moduls | jedes Sommer- und Wintersemester |
Zahl der zugeteilten ECTS-Credits | 6 ECTS-Credits |
Gesamtworkload | 180 Arbeitsstunden, davon: Selbststudium = 120 Stunden, Präsenzzeit = 60 Stunden (4 SWS) |
Art des Moduls | Studienvariante Recht und Wirtschaft: Pflichtmodul in der juristischen Grundlagenausbildung |
Verwendbarkeit des Moduls | Die Lehrveranstaltungen des Moduls sind für folgende Studiengänge geöffnet:
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Voraussetzungen für die Teilnahme | Grundkenntnisse des deutschen Staatsrechts, des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des deutschen Zivilrechts. |
Modulverantwortlicher/Modulverantwortliche | Prof. Dr. Ulrich Häde |
Hochschullehrende der Lehrveranstaltungen (Angaben nicht abschließend) |
Prof. Dr. Ulrich Häde - Allgemeines Verwaltungsrecht II und Verwaltungsprozessrecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht |
Art der Prüfung/Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten | Modulabschlussklausur (120 Minuten) in jedem Wintersemester. Die Prüfung bezieht sich auf beide Lehrveranstaltungen des Moduls. |
Gewichtung der Note in der Gesamtnote | Die Modulabschlussnote geht neben der Note der Abschlussarbeit sowie aller weiteren für den Studienabschluss erforderlichen Module in die Gesamtnote ein, wobei der nach ECTS-Credits gewichtete Durchschnitt der Noten gebildet wird. |
Lehr- und Lernmethoden des Moduls | Vorlesungen |