Korrekturassistent/-innen gesucht!
Waren Sie zufrieden mit der Korrektur Ihrer schriftlichen Arbeiten während Ihres Studiums?
Nein? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, es besser zu machen!
An der Juristischen Fakultät werden dauerhaft zuverlässige und engagierte Korrekturassistent*innen für die Korrektur von Klausuren und Hausarbeiten im Rahmen der
- Zwischenprüfung (Typ A),
- Leistungskontrollen im Hauptstudium
(Hausarbeiten und Klausuren in Übungen für Fortgeschrittene, Typ B)- Examensvorbereitung (Unirep-Klausurenkurs, Typ C)
gesucht. Voraussetzung für die Tätigkeit ist die bestandene erste juristische Prüfung möglichst mindestens mit der Note befriedigend.
Die Vergütung erfolgt im Rahmen von Werkverträgen:
Klausuren | EUR | Hausarbeiten | EUR | ||
Typ A | GrundkursKlausuren und andere 2-stündige Klausuren | 7,50 | Typ A | für Anfänger*innen | 15,00 |
Typ B | Klausuren der Übungen | 9,50 | Typ B | für Fortgeschrittene | 15,00 |
Typ C | Klausurenkurs | 12,00 |
Als Referendar/in sollten Sie bei Ihren Überlegungen zur Korrekturtätigkeit den über die Vergütung hinausgehenden Wert mit berücksichtigen. Denn einerseits wiederholen Sie zwangsläufig den Pflichtfachstoff und vertiefen durch das Korrigieren andererseits Ihre Kenntnisse im Schreiben von Klausuren.
Wenn Sie unsere Fakultät bei der Korrektur unterstützen möchten, können Sie sich jederzeit mit den folgenden Unterlagen bewerben:
- einfache Kopie des/der Examenszeugnisse/s
- tabellarischer Lebenslauf
- Bewerbungsbogen
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per E-Mail an dek-rewi@europa-uni.de oder per Post:
Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)
Juristische Fakultät
Studiendekanin, Prof. Dr. Carmen Thiele
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Unverbindlicher Hinweis:
Die Vergütung fällt steuerrechtlich betrachtet unter die sog. Übungsleiterpauschale des § 3 Nr. 26 EStG; die Einnahmen sind daher bis zu einem Freibetrag i.H.v. 3.000 € pro Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) steuerfrei. Die Leistung ist zudem gemäß § 4 Nr. 21b UStG von der Umsatzsteuer befreit.