Am 5.12.2012 hat der Fakultätsrat die Prüfungsordnung für den Abschluss „Bachelor des deutschen Rechts“ der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) beschlossen. Seit dem Wintersemester 2013/14 wird der Bachelor vergeben.
Damit lohnt sich das Studium in Frankfurt (Oder) noch mehr als ohnehin schon. Denn wer die erste juristische Prüfung nicht besteht, der hat dann immerhin einen Bachelor. Wer sie besteht – und das werden hoffentlich die allermeisten unserer Studierenden sein -, der erwirbt eine Zusatzqualifikation, die nicht jeder zu bieten hat.
Es gibt insoweit keinen neuen Studiengang. Stattdessen wird der LL.B. als zusätzlicher Abschluss im Jurastudium eingeführt. Eine zusätzliche Immatrikulation ist also nicht erforderlich. Soweit ersichtlich sind wir vorerst neben zwei privaten Hochschulen die einzige Universität in Deutschland, die auf diese Weise einen Jura-Bachelor vergibt.