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Infos zum Bachelor des deutschen Rechts - 2022

2022

August > Beschluss des Prüfungsausschusses in der Sitzung am 29.8.2022
Bei Studierenden, die ihre Zwischenprüfung nach der SPO Rewi 2016 bestanden haben, wird für die Anmeldung zur Bachelorarbeit (§ 7 Abs. 2 Bachelor-PO 2019) auf das Erfordernis des erfolgreichen Bestehens der 7. Grundkursklausur und damit auf das vollständige Absolvieren des Moduls 2 gem. Bachelor-PO 2019 verzichtet. Das Erfordernis der 7. Grundkursklausur bleibt für den Erwerb des Bachelortitels bestehen. Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst für Bachelorarbeiten, die im Wintersemester 2022/23 geschrieben werden.