Infos zum Bachelor des deutschen Rechts - 2016
2016 |
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Mai | > | Hinweis für Wechsler an die Europa-Universität Viadrina:
Der Wechsel von einer anderen Universität an die Viadrina in ein höheres Fachsemester des Studiengangs Rechtswissenschaft mit dem primären Ziel des Erwerbs des integrierten Bachelorabschlusses ist derzeit bis zum 12. Fachsemester möglich. Die Juristische Fakultät der Europa-Universität Viadrina kann aber nicht garantieren, dass Studierende den Bachelorabschluss nach der geltenden Prüfungsordnung und gegebenenfalls nach Anerkennung von Prüfungsleistungen des vorangegangenen Studiums noch in der vorgesehenen Zeit absolvieren können. Dies betrifft insbesondere die Anfertigung der Bachelorarbeit und den Besuch von Lehrveranstaltungen, für die eine vorherige elektronische Anmeldung erforderlich ist. Nach erfolgter Immatrikulation ist ein Antrag auf Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen an den Prüfungsausschuss zu stellen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Studienfachberatung der Juristischen Fakultät. |
April | > | Beschlüsse des PA in der Sitzung am 27.04.2016:
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Januar | > | Beschluss des PA in der Sitzung am 20.01.2016 als Ergänzung zum Beschluss vom 9.12.2015: Im Falle einer anerkannten Prüfungsunfähigkeit, die dem Prüfungsausschuss gem. § 7 Abs. 6 Bachelor-PO i. V. m. § 13 Abs. 2 SPO unverzüglich angezeigt und mittels der Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen werden muss, ist dem Studierenden Gelegenheit zu geben, den Vortrag nachzuholen. |
> | Beschluss des PA in der Sitzung am 20.01.2016:
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