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In das Jura-Studium integrierter Abschluss "Bachelor of Laws"

Bachelorleistungen

Alle Leistungen, die Sie für den Erwerb des LL.B. erbringen müssen, sind in § 5 der Prüfungsordnung geregelt und im Modulplan dargestellt.

An dieser Stelle finden Sie detaillierte Informationen zu folgenden Prüfungsleistungen:

Profilfach

Im Profilfach "Wirtschaft" (Modul 8a) haben Sie die Möglichkeit, jede angebotene Lehrveranstaltung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen. Die er­for­der­li­che Prüfung muss aber zu mindestens 6 ECTS-Punkten führen. Jede besuchte Lehr­ver­an­stal­tung, in der Sie keine Leistung erbringen, wird mit 3 ECTS-Punkten angerechnet.

Im Profilfach "Kultur" (Modul 8b) können Sie aus folgenden Lehrveranstaltungen auswählen: alle Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiengangs "Kulturwissenschaften", die bei den Pflichtmodulen und den 4 Disziplinen (Kulturgeschichte, Literaturwissenschaft, Vergleichende Sozialwissenschaften und Linguistik) der Kategorie "Einführung" zugeordnet sind, mit Ausnahme der (vereinzelten) Lehrveranstaltungen, die als "Wahlobligatorik" gekennzeichnet sind. Diese Veranstaltungen haben alle 6 ECTS-Punkte und sind in der Regel ohne Teil­nah­me­be­schrän­kung (z.B. Ein­führung in die Kul­tur­wissen­schaften, Einführung in die Kulturgeschichte, Einführung in die Politikwissenschaft etc.).

Um an der Prüfung teilnehmen zu können, müssen Sie sich im Laufe des Semesters für den Leistungsnachweis registrieren (anhand des "Belegen"-Buttons in viaCampus).

Hinweis:
Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag von Studierenden die Wahl von Lehrveranstaltungen zulassen, die nicht zum veröffentlichten Angebot gehören. Der entsprechende Antrag ist zusammen mit einer formlosen Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der jeweiligen Dozentin oder des Dozenten spätestens vier Wochen nach Beginn der Lehr­ver­an­stal­tung zu stellen (vgl. § 5 Abs. 6 S. 5 und S. 6 PO).

Das Lehrangebot beider Fakultäten ist in viaCampus veröffentlicht. Es wird dringend gebeten davon abzusehen, die Dozierenden um die Ausstellung von Teil­nah­me­be­schei­ni­gun­gen bzw. um eine andere Form der Prüfung als die für die Veranstaltung vorgesehene zu bitten.

Praktikumsbericht

Im Modul 9 ist als Prüfungsleistung ein Praktikumsbericht anzufertigen.

Das Career Center führt die Anerkennung der Pflichtpraktika im Rahmen des "Bachelor of Laws" im Auftrag des Prü­fungs­aus­schus­ses durch. Dazu reichen Sie einen Praktikumsbericht und die Bestätigung des Prak­ti­kums­gebers über die Ableistung des Praktikums ein. Nähere Informationen sowie die Praktikumsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Career Center.

Bitte stellen Sie im Career Center erst den entsprechenden Anerkennungsantrag, wenn Sie die Praktika vollständig abgeleistet haben (3 Monate bzw. 13 Wochen).

Bachelorarbeit

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