Bachelorleistungen
Alle Leistungen, die Sie für den Erwerb des LL.B. erbringen müssen, sind in § 5 der Prüfungsordnung geregelt und im Modulplan dargestellt.
An dieser Stelle finden Sie detaillierte Informationen zu folgenden Prüfungsleistungen:
Profilfach
Im Profilfach "Wirtschaft" (Modul 8a) haben Sie die Möglichkeit, jede angebotene Lehrveranstaltung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen. Die erforderliche Prüfung muss aber zu mindestens 6 ECTS-Punkten führen. Jede besuchte Lehrveranstaltung, in der Sie keine Leistung erbringen, wird mit 3 ECTS-Punkten angerechnet.
Im Profilfach "Kultur" (Modul 8b) können Sie aus allen Lehrveranstaltungen der Module 1a, 2a und 3a des Bachelorstudiengangs "Kulturwissenschaften" wählen. Diese Veranstaltungen haben alle 6 ECTS-Punkte und sind in der Regel ohne Teilnahmebeschränkung (z.B. Einführung in die Kulturwissenschaften, Einführung in die Kulturgeschichte, Einführung in die Politikwissenschaft etc.). Auch hier wird jede besuchte Veranstaltung mit 3 ECTS-Punkten angerechnet.
Das Lehrangebot beider Fakultäten ist in viaCampus veröffentlicht. Es wird dringend gebeten davon abzusehen, die Dozierenden um die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen bzw. um eine andere Form der Prüfung als die für die Veranstaltung vorgesehene zu bitten.
Praktikumsbericht
Im Modul 9 ist als Prüfungsleistung ein Praktikumsbericht anzufertigen.
Das Career Center führt die Anerkennung der Pflichtpraktika im Rahmen des "Bachelor of Laws" im Auftrag des Prüfungsausschusses durch. Dazu reichen Sie einen Praktikumsbericht und die Bestätigung des Praktikumsgebers über die Ableistung des Praktikums ein. Nähere Informationen sowie die Praktikumsrichtlinie finden Sie auf der Homepage des Career Center.
Bitte stellen Sie im Career Center erst den entsprechenden Anerkennungsantrag, wenn Sie die Praktika vollständig abgeleistet haben (3 Monate bzw. 13 Wochen).