Klausuren im Grundkurs I im Strafrecht

Klausuren

Die Remonstration ist schriftlich und elektronisch (pdf) im Lehrstuhlsekretariat einzureichen. Die Remonstration hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, welche Bewertungsfehler dem Korrektor unterlaufen sind. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund. Der Remonstration ist die Arbeit und die Erstkorrektur beizufügen. 

Erfolgt eine zentrale Besprechung der Arbeit (Klausurbesprechung, Hausarbeitsbesprechung etc.), ist eine Remonstration nur zulässig, wenn eine Teilnahme an der Besprechung nachgewiesen wird. Die Remonstrationsfrist beträgt vier Wochen ab Notenveröffentlichung.

Weitere Infos zur Remonstration hier

Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung Ihrer Arbeit auch zu einer Verschlechterung der Benotung führen kann!

Termin Wiederholungsklausuren:

GK I  24.04.2026 13-15:00 Uhr

Anmeldung über ViaCampus

 

 

 

 

 

 

 

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