Anfängerhausarbeiten

Anfängerhausarbeiten im Strafrecht

Die Anfängerhausarbeiten können abgeholt werden. (dienstags 13-14 Uhr, HG 131a)

Bezüglich einer Remonstration beachten Sie bitte das Merkblatt. Die Remonstrationsfrist endet am 04.06.2025.

Die Remonstration gegen eine Klausur oder Hausarbeit hat im Einzelnen substanziell darzulegen und zu begründen, welche Bewertungsfehler dem/der KorrektorIn unterlaufen sind. Die schlichte Behauptung einer unangemessenen Benotung ist in keinem Fall ein zulässiger Remonstrationsgrund. Der Remonstration ist die Arbeit und die Erstkorrektur beizufügen.

Bitte geben Sie die vollständigen Unterlagen im geschlossenen Umschlag, adressiert an den Lehrstuhl für Strafrecht, z.H. Susen Pönitzsch in der Poststelle der EUV ab oder senden Sie es per Post:

Europa-Universität Viadrina Lehrstuhl für Strafrecht
z.Hd. Frau Susen Pönitzsch
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Bitte beachten Sie, dass eine Neubewertung Ihrer Arbeit auch zu einer Verschlechterung der Benotung führen kann!

Hausarbeiten für Anfängerinnen und Anfänger können bis zum Beginn der Vorlesungszeit des fünften Fachsemesters wiederholt werden.

 

 

 

 

 

 

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