Zusatzangebote mit Zertifikatsabschluss
Zertifikat "Europarecht"
Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat in seiner Sitzung am 6.4.2011 beschlossen, Studierenden für besondere Leistungen im Europarecht ein Zertifikat "Europarecht" auszustellen.
Das Zertifikat erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie
- an der Viadrina eine Klausur zu der 4-stündigen Vorlesung "Europarecht" bestanden oder entsprechende schriftliche Leistungsnachweise zu anderen europarechtlichen Lehrveranstaltungen im Umfang von insg. mindestens 4 Semesterwochenstunden erbracht haben, bei denen es sich weder um die Hausarbeit im Rahmen der universitären SPB-Püfung noch um die für die Anmeldung zu dieser Hausarbeit erforderliche Seminararbeit handeln darf, und
- im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung die Aufgabe aus dem Europarecht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgische Juristenausbildungsordnung mindestens mit der Note "befriedigend" bestanden haben.
An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.
Studienschwerpunkt Medienrecht
Der Studienschwerpunkt Medienrecht ist ein Zusatzangebot im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Ausbildung und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen. Zweck des Studienschwerpunktes ist es, die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und sie dadurch auf eine mögliche spätere praktische Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten. Das zweisemestrige Zusatzangebot setzt sich aus einer medienrechtlichen Vorlesung, einem medienrechtlichen Seminar mit Abschlussarbeit sowie einem Praktikum bei einem Medienunternehmen oder einer einschlägig spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen. Die Einrichtung des Studienschwerpunktes "Medienrecht" wird durch die finanzielle Unterstützung der in Frankfurt (Oder) erscheinenden Tageszeitung "Märkische Oderzeitung" (MOZ) ermöglicht.
Die Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling aus Berlin, derzeit auch Justitiar der "Märkischen Oderzeitung", halten. Weberling sammelte in den 90er Jahren umfangreiche berufliche Erfahrungen in verschiedenen Verlagen und erhielt bereits mehrfach Lehraufträge in der Journalistenausbildung. Seit 1995 ist er außerdem stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare. Weberling: "Einer der bedeutendsten Wachstumsbereiche wird auch in der Zukunft die Medienwirtschaft sein - trotz der gegenwärtigen wirtschaftlichen Flaute. Gegenstand des neuen Studienschwerpunktes Medienrecht an der Viadrina wird daher eine Einführung in das gesamte Medienrecht sein. Behandelt werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen alle klassischen medienrechtlichen Vorschriften und Verfahrenstypen, das Recht am eigenen Bild sowie die spezifischen Vorschriften des Urheber-, des Anzeigen-, des Vertriebs- und des Arbeitsrechts jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der neuen Medien auf diese Rechtsgebiete."
In der Vorlesung zu Beginn des Studienschwerpunktes im Wintersemester soll insbesondere anhand von praktischen Beispielen die Struktur und das Funktionieren der medienrechtlichen Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht werden. Wegen der für diese Gebiete nötigen Vorkenntnisse ist die Vorlesung erst für Studierende ab dem 5. Fachsemester geeignet.
Koordinator des Studienschwerpunktes ist Prof. Dr. Johannes Weberling. Nähere Informationen erhalten Sie auch am Lehrstuhl von Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg.
Studienschwerpunkt Steuerrecht
Der Studienschwerpunkt Steuerrecht ist ein Zusatzangebot für Studierende der Juristischen Fakultät und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen.
Studierende erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht und erhalten Einblick in deren anwendungsorientierte Umsetzung in der Praxis. Gegenstand des Studienschwerpunktes sind Lehrveranstaltungen zum deutschen, europäischen und internationalen Steuerrecht sowie zum steuerlichen Verfahrensrecht.
Das Zertifikat Steuerrecht wird verliehen, wenn die Studierenden steuerrechtliche Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 24 ECTS-Punkten, darunter mindestens ein Seminar, an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit den dazugehörigen Prüfungsleistungen jeweils mindestens mit der Note „ausreichend“ bestanden haben.
Darüber hinaus ist ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum mit mindestens acht dokumentierten, selbst bearbeiteten Fällen in einer steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei, bei einem/einer Steuerberater/-in oder einem/einer Wirtschaftsprüfer/-in oder einer Finanzbehörde bzw. einem Finanzgericht zu absolvieren. Die Studierenden haben zusätzlich zum Praktikumszeugnis einen Praktikumsbericht zu schreiben. Inhalt und Umfang des Praktikumsberichts bestimmt der/die Koordinator/-in des Studienschwerpunktes, Prof. Dr. Adrian Cloer.
An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Mit Zustimmung des Koordinators ist eine Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die vor dem In-Kraft-Treten der Zertifikatsordnung absolviert wurden, möglich.