Zusatzangebote mit Zertifikatsabschluss

Zertifikat "Europarecht"

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat in seiner Sitzung am 6.4.2011 beschlossen, Studierenden für besondere Leistungen im Europarecht ein Zertifikat "Europarecht" auszustellen.

Das Zertifikat erhalten Sie auf Antrag, wenn Sie

  • an der Viadrina eine Klausur zu der 4-stündigen Vorlesung "Euro­pa­recht" bestanden oder entsprechende schriftliche Leis­tungs­nach­weise zu anderen europarechtlichen Lehr­ver­an­stal­tun­gen im Umfang von insg. min­des­tens 4 Se­mes­ter­wo­chen­stun­den er­bracht haben, bei denen es sich weder um die Hausarbeit im Rah­men der uni­ver­si­tä­ren SPB-Püfung noch um die für die An­mel­dung zu dieser Hausarbeit erforderliche Se­mi­nar­ar­beit han­deln darf, und
  • im Rahmen der staatlichen Pflichtfachprüfung die Aufgabe aus dem Euro­pa­recht nach § 5 Abs. 3 Satz 2 der Brandenburgische Ju­ris­ten­aus­bil­dungs­ord­nung mindestens mit der Note "be­frie­di­gend" bestanden haben.

An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen im o.g. Sinne werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind.

 

Studienschwerpunkt Medienrecht

Der Studienschwerpunkt Medienrecht ist ein Zusatzangebot im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Ausbildung und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen. Zweck des Studienschwerpunktes ist es, die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und sie dadurch auf eine mögliche spätere praktische Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten. Das zweisemestrige Zusatzangebot setzt sich aus einer medienrechtlichen Vorlesung, einem medienrechtlichen Seminar mit Abschlussarbeit sowie einem Praktikum bei einem Medienunternehmen oder einer einschlägig spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen. Die Einrichtung des Studienschwerpunktes "Medienrecht" wird durch die finanzielle Unterstützung der in Frankfurt (Oder) erscheinenden Tageszeitung "Märkische Oderzeitung" (MOZ) ermöglicht.

Die Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling aus Berlin, der­zeit auch Justitiar der "Märkischen Oderzeitung", halten. Weberling sammelte in den 90er Jahren um­fang­reiche berufliche Erfahrungen in verschiedenen Verlagen und erhielt bereits mehrfach Lehraufträge in der Journalistenausbildung. Seit 1995 ist er außerdem stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare. Weberling: "Einer der bedeutendsten Wachstumsbereiche wird auch in der Zukunft die Medienwirtschaft sein - trotz der gegenwärtigen wirtschaftlichen Flaute. Gegenstand des neuen Stu­dien­schwer­punktes Medienrecht an der Viadrina wird daher eine Einführung in das gesamte Medienrecht sein. Behandelt werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen alle klassischen medienrechtlichen Vorschriften und Verfahrenstypen, das Recht am eigenen Bild sowie die spezifischen Vorschriften des Ur­heber-, des Anzeigen-, des Vertriebs- und des Arbeitsrechts jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der neuen Medien auf diese Rechtsgebiete."

In der Vorlesung zu Beginn des Studienschwerpunktes im Wintersemester soll insbesondere anhand von praktischen Beispielen die Struktur und das Funktionieren der medienrechtlichen Grundordnung in der Bun­des­republik Deutschland deutlich gemacht werden. Wegen der für diese Gebiete nötigen Vorkenntnisse ist die Vorlesung erst für Studierende ab dem 5. Fachsemester geeignet.

Koordinator des Studienschwerpunktes ist Prof. Dr. Johannes Weberling. Nähere Informationen erhalten Sie auch am Lehrstuhl von Prof. Dr. Wolff Heintschel von Heinegg.

 

Studienschwerpunkt Steuerrecht

Der Studienschwerpunkt Steuerrecht ist ein Zusatzangebot für Studierende der Juristischen Fakultät und wird mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen.

Studierende erwerben vertiefte Kenntnisse im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht und er­halten Einblick in deren anwendungsorientierte Umsetzung in der Praxis. Gegenstand des Studien­schwer­punk­tes sind Lehrveranstaltungen zum deutschen, europäischen und internationalen Steuerrecht sowie zum steuer­lichen Verfahrensrecht. 

Das Zertifikat Steuerrecht wird verliehen, wenn die Studierenden steuerrechtliche Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 24 ECTS-Punkten, darunter mindestens ein Seminar, an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) mit den dazugehörigen Prüfungsleistungen jeweils mindestens mit der Note „ausreichend“ bestanden haben.

Darüber hinaus ist ein mindestens zwölfwöchiges Praktikum mit mindestens acht dokumentierten, selbst bear­bei­teten Fällen in einer steuerrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei, bei einem/einer Steuerberater/-in oder einem/einer Wirtschaftsprüfer/-in oder einer Finanzbehörde bzw. einem Finanzgericht zu absolvieren. Die Stu­die‏renden haben zusätzlich zum Praktikumszeugnis einen Praktikumsbericht zu schreiben. Inhalt und Umfang des Praktikumsberichts bestimmt der/die Koordinator/-in des Studienschwerpunktes, Prof. Dr. Adrian Cloer.

An anderen in- oder ausländischen Universitäten erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. Mit Zustimmung des Koordinators ist eine Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die vor dem In-Kraft-Treten der Zertifikatsordnung absolviert wurden, möglich.