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Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement (M.A./LL.M.)

Bewerbungsverfahren

Der Studiengang ist postgradual und interdisziplinär ausgerichtet. Demnach werden Bewerbungen aus allen Fachrichtungen berücksichtigt, wenn sie folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss. Die Bewerber:innen sollten in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern bzw. 240 ECTS-Punkten vorweisen. An die Stelle des Bachelorabschlusses kann im Ausnahmefall auch eine Eingangsprüfung treten, bei der die Bewerber:innen Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die einem geeigneten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entsprechen. Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall bei entsprechender Qualifikation des Studienbewerbers.
  • Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, die grundsätzlich nach dem Abschluss des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erbracht worden ist.
  • entsprechende Englischkenntnisse um wissenschaftliche Lektüre in englischer Sprache zu verstehen,
  • bei Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ausreichende Deutschkenntnisse,
  • bei Bewerber:innen für die Abschlussvariante LL.M. i.d.R. ein Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften oder ausnahmsweise der Nachweis ausreichender Kenntnisse im Bereich Normverständnis und -auslegung sowie juristischer Argumentation.

Die Zugangsvoraussetzungen sind wie folgt nachzuweisen: 

  • den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss durch Vorlage einer amtlich beglaubigten Kopie desselben, soweit möglich einschließlich eines Diploma Supplement oder vergleichbarer Dokumente über den Inhalt des Studiums,
  • die berufliche Tätigkeit durch Arbeitszeugnisse,
  • die Englischkenntnisse durch
  1. den Nachweis der Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder
  2. Studien-, Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt im englischsprachigen Ausland von insgesamt mind. zwölf Wochen Dauer oder
  3. Schulausbildung in Englisch von mindestens vier Jahren Dauer oder
  4. gleichwertige Nachweise,

 

  • die Deutschkenntnisse durch Bestehen der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) gemäß § 1 der Ordnung für den Hochschulzugang an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) vom 07.02.2005 oder gleichwertige Nachweise,
  • für die Zulassung zur Abschlussvariante LL.M. müssen Bewerber:innen Kompetenzen im Bereich Normverständnis und- auslegung sowie juristischer Argumentation nachweisen. Im Regelfall werden die geforderten Kompetenzen für die Zulassung zur Abschlussvariante LL.M. durch einen Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften nachgewiesen. Es können weitere Aspekte berücksichtigt werden, über die der zuständige Prüfungsausschuss entscheidet. Diese sind zwingend nachzuweisen durch
  1. den Besuch rechtswissenschaftlicher Vorlesungen im Umfang von mindestens 9 ECTS-Punkten oder 6 SWS über mindestens zwei Fachsemester oder
  2. praktische Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer, die eine intensive Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen erfordern, um eigenverantwortlich juristisch relevante Entscheidungen zu treffen.

Im Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement stehen Studienplätze sowohl für Bewerber:innen ohne eine bisherige praktische Mediationsausbildung zur Verfügung als auch für Bewerber:innen, die bereits eine praktische Mediationsausbildung abgeschlossen haben.

Dabei ist der Abschluss einer praktischen Mediationsausbildung keine Zugangsvoraussetzung für diesen Studiengang. Studierende mit praktischer Mediationsausbildung können bis zu zwei Präsenzveranstaltungen der ersten drei Präsenz-Praxis-Module (PPM 1-3) abwählen und zahlen dann eine geringere Studiengebühr. Bewerber:innen mit vorliegender Mediationsausbildung sollten in ihrer Bewerbung Ausbildungsträger und -umfang angeben sowie Art und Umfang ihrer bereits bestehenden praktischen Mediationserfahrung dokumentieren.

Sämtliche Nachweise sind schriftlich in Form einer einfachen Kopie zu erbringen, mit Ausnahme des Hochschulabschlusses, der in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden muss. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt, wie z.B. Behörden oder Notare, nicht jedoch Rechtsanwälte, Vereine etc. Die Bewerber:innen sollen in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern bzw. 240 ECTS-Punkten vorweisen. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall.

 

Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2023/24 endete am 15. Mai 2023. Alle danach abgesandte Bewerbungen für Jahrgang 13 können allerdings ggf. noch im Wege der Warteliste berücksichtigt werden.


Das Bewerbungsformular können Sie hier herunterladen.

Die Bewerbungen müssen im Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement bis Ende der Bewerbungsfrist (maßgeblich ist das Datum des Poststempels) unter folgender Anschrift vollständig und in der vorgeschrieben Form eingegangen sein:

Europa-Universität Viadrina Frankfurt(Oder)
Master-Studiengang Mediation und Konfliktmanagement
z.Hd. Frau Julia Stroner
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)