Lehrstuhl aktuell

Prof. Dr. Erol Pohlreich startet Drittmittelprojekt

Amthor-Affäre, Aserbaidschan-Affäre, Masken-Affäre: Strafwürdige, aber straflose Korruptionsskandale der letzten Jahre im Mandatsträgerbereich haben einmal mehr die Notwendigkeit offengelegt, das Korruptionsstrafrecht hier wirksamer auszugestalten. Dabei stößt die rechtspolitische Diskussion auch deswegen immer wieder an Grenzen, weil hierzulande zu wenig über ausländische Regelungsmodelle, die als Reformvorbild dienen könnten, bekannt ist. Das von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Projekt „Strafbarkeit öffentlicher Korruption unter einem Dach? Chancen des Abschieds vom Sonderstrafrecht für Mandatsträger*innen“ wird diese Lücke schließen. Es beschäftigt sich rechtsvergleichend mit der strafrechtlichen Behandlung von Korruption bei Mandatsträger*innen. Ziel des Projekts ist es, alternative rechtliche Ansätze zur Regulierung der Strafbarkeit von Mandatsträger*innen in Korruptionsfällen näher zu untersuchen. Zugleich bezweckt das Projekt, einen Reformvorschlag für Deutschland zu erarbeiten.

Für die rechtsvergleichenden Analyse untersucht das Forschungsteam unter der Leitung von Prof. Dr. Erol Pohlreich verschiedene Modelle der strafrechtlichen und parlamentsrechtlichen Behandlung von Korruption im Zusammenhang mit Mandatsträger*innen in 17 ausgewählten ausländischen Rechtsordnungen. Die erhobenen Daten werden zusammengetragen, unter Berücksichtigung der jeweiligen parlamentsrechtlichen Besonderheiten analysiert und systematisch ausgewertet. Im Zentrum steht die Frage, ob und wie die spezifischen Anforderungen des Mandats auf der Ebene des materiellen Strafrechts oder des Strafprozessrechts berücksichtigt werden. Die Fragestellungen werden zudem im Juli 2026 in Workshops und im April 2027 auf einer internationalen Abschlusskonferenz mit Expert*innen aus den jeweiligen Ländern und Rechtsbereichen diskutiert, um die dortige Rechtslage und Praxis zu evaluieren.

Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, mögliche Reformansätze sowie die hiermit verbundenen Chancen und Risiken zu identifizieren und auf dieser Basis ein Formulierungsvorschlag für den deutschen Gesetzgeber zu erarbeiten, der als Orientierung dienen kann, insbesondere falls künftig Handlungsbedarf etwa durch europäische Vorgaben entstehen.

 

 

 

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