Parität im Bundestag – was ist verfassungsrechtlich möglich?
Prof. Dr. Jelena von Achenbach spricht im „F.A.Z. Einspruch“ über die verfassungsrechtlichen Herausforderungen und politischen Perspektiven einer Frauenquote im Deutschen Bundestag.
Viadrina/Heide Fest
In der aktuellen Folge des „F.A.Z. Einspruch“ („Social Media verbieten – geht das überhaupt?“) war Prof. Dr. Jelena von Achenbach zu Gast und sprach über die verfassungsrechtlichen Fragen einer Frauenquote im Deutschen Bundestag.
Im Gespräch ordnet sie die derzeit diskutierten Vorschläge für ein paritätisches Wahlrecht rechtlich ein und erläutert, welche verfassungsrechtlichen Maßstäbe bei einer entsprechenden Reform des Wahlrechts zu beachten wären. Dabei geht sie insbesondere auf die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes sowie auf die Spannung zwischen dem Ziel einer gleichberechtigten politischen Repräsentation und den bestehenden verfassungsrechtlichen Vorgaben ein.
Zugleich beleuchtet sie die strukturellen Ursachen für den vergleichsweise geringen Frauenanteil im Bundestag und diskutiert, welche rechtlichen und politischen Instrumente grundsätzlich in Betracht kommen, um die parlamentarische Repräsentation von Frauen zu stärken.
Die vollständige Folge ist hier abrufbar.
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