Seminar zum Europäischen Parlament in der Gewaltenteilung der EU

Welche Rolle spielt das Europäische Parlament im institutionellen Gefüge der Europäischen Union? Das Seminar „Das Europäische Parlament in der Gewaltenteilung der Europäischen Union“ nimmt die Stellung des Parlaments im Zusammenspiel mit Rat und Kommission in den Blick und eröffnet eine Einführung in zentrale Fragen der europäischen Gewaltenteilung.

20220519_Seminar-Jura_UV_8570

 

Das Europäische Parlament (EP) ist das erste Parlament „jenseits des Staates“ – jenseits staatlich verfasster Demokratien: Als weltweit einzige überstaatliche, mit echten gestalterischen Handlungsbefugnissen und Repräsentationsfunktion ausgestattete und von den EU-Bürger*innen direkt gewählte Institution steht es für einen Quantensprung des Experiments der Demokratie. Wie das EP heute als Organ der Union verfasst und mit Organrechten ausgestattet ist, ist dabei das Ergebnis einer langwährenden und unabgeschlossenen Verfassungsentwicklung, deren zukünftige Ausrichtung weiterhin offen ist. Gegenwärtig steht dem einerseits stattfindenden Ausbau der Rechte des EP jedoch andererseits dessen abnehmende Handlungsfähigkeit gegenüber. Die Zunahme von Krisen, eine geringe Resonanz bei der Wählerschaft oder eine fehlende Anerkennung als demokratische Repräsentation - insbesondere durch Akteure innerhalb der Union - tragen zu dieser Entwicklung bei. Vor diesem Hintergrund sich widersprechender institutioneller Entwicklungen und wissenschaftlicher Uneinigkeit über dessen demokratische Bedeutung widmet sich dieses Seminar dem EP und dessen Stellung in der unionalen Gewaltenordnung.

Neben einer kurzen historischen Einleitung wird die Rolle des EP im interinstitutionellen Gefüge der Union beleuchtet. Daraufhin werden die zentralen Funktionen des EP im Einzelnen (Repräsentationsfunktion, Gesetzgebung, Haushaltsbefugnisse, Kontroll- und Kreationsfunktion) untersucht. Unter Berücksichtigung der Probleme bei der Verwirklichung dieser Parlamentsfunktionen, manches Zurückbleiben der Unionsverfassung und der entsprechenden politischen Praxis hinter den demokratischen Idealen mündet das Seminar in der Frage, ob das EP dennoch als transnationales Repräsentationsorgan zu verstehen ist. Ist dessen komplexe Verfasstheit und politische Praxis möglicherweise darauf gerichtet, die in den Mitgliedstaaten als getrennte Wählerschaft organisierten Unionsbürger*innen politisch zu einem grenzübergreifenden politischen Subjekt zu integrieren?

In der ersten Seminarsitzung wird der Ablauf des Seminars im Einzelnen besprochen. Die ersten Sitzungen des Seminars (Sitzungen I – VII) sind der gemeinsamen Erarbeitung von Grundlagen anhand ausgewählter Texte zum Seminarthema gewidmet. Dazu werden diese „Kerntexte“ von allen Teilnehmenden gelesen. Sie werden in der Seminarsitzung in Kurzreferaten von vorher nach Absprache festgelegten Teilnehmenden (ggfs. in Gruppen) vorgestellt und anschließend gemeinsam diskutiert. In der zweiten Seminarphase (Sitzungen VIII – XII) stellen die Teilnehmenden ihre geplanten Seminarthemen mit einer konkreten Fragestellung und einer vorläufigen Gliederung kurz vor, um den Zuschnitt und den Ansatz der Seminararbeiten gemeinsam zu diskutieren. Danach werden die Seminararbeiten in der vorlesungsfreien Zeit verfasst.

 

Die Anmeldung ist ab sofort möglich und erfolgt über das Sekretariat.

Es ist eine Anmeldefrist bis zum 10.04.2026 zu beachten. 

Beitrag teilen:


Zurück