Betreuungsrecht – zwischen Schutz und Selbstbestimmung. Eine Veranstaltung im Rahmen der Vorlesung Familienrecht. Mittwoch, 28.01.2026, 14.15 - 17 Uhr, Ort: Hauptgebäude Raum 217

Was passiert, wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können – sei es im Alter, nach einem Unfall oder in einer persönlichen Krise? Wer unterstützt und entscheidet dann – und wie kann Selbstbestimmung dennoch gewahrt bleiben? Diesen Fragen widmet sich eine Sonder-Veranstaltung zum Betreuungsrecht im Rahmen der Vorlesung Familienrecht Vertiefung von Prof. Dr. Ulla Gläßer. Im Mittelpunkt steht ein praxisnaher Blick auf die rechtliche Betreuung: Wann wird sie notwendig, wie funktioniert sie, und welche Rolle spielen Gerichte, Betreuungsvereine und Berufsbetreuer:innen? Neben den Grundlagen des Betreuungsrechts werden auch zentrale Vorsorgethemen behandelt, die für jede:n relevant sind. Die Veranstaltung beleuchtet insbesondere die Bedeutung von Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und zeigt auf, wie frühzeitige Regelungen dazu beitragen können, eigene Wünsche zu sichern und Angehörige zu entlasten. Zudem wird die rechtliche Betreuung – sei es in freiberuflicher Tätigkeit, bei Betreuungsvereinen, Betreuungsbehörden oder Gerichten – als gesellschaftlich relevantes, vielseitiges und krisensicheres Berufsfeld vorgestellt. Als Gastexpert:innen geben erfahrene Praktiker:innen Einblicke in ihre tägliche Arbeit: Eine ehemalige Betreuungsrichterin, der Geschäftsführer eines Berliner Betreuungsvereins sowie eine selbstständige Berufsbetreuerin berichten aus unterschiedlichen Perspektiven über rechtliche Betreuung zwischen Schutzauftrag und Selbstbestimmung. Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten; Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Termin: Mittwoch, 28. Januar 2026 Uhrzeit: 14:15 – 17:00 Uhr Ort: HG 217

Veranstaltung im Rahmen der Vorlesung Familienrecht

 

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