Lehrveranstaltungen

Lehrveranstaltungen

Methodik der zivilrechtlichen Fallbearbeitung
montags, 11:15 - 12:45 Uhr, GD Hs 8

 

Legal Aspects of Conflict and Democracy
montags, 14:15 - 15:45, GD Hs 2

SoSe 2026
Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Seminar  „Eigentum. Über ein umkämpftes Konzept“

WS 2025/26
Erbrecht
Grundkurs IV Schuldrecht

SoSe 2025
Kompetenztraining I
Rechtssoziologie
Seminar „Recht – Politik – Wirtschaft. Grenzen des Rechts in Geschichte und Gegenwart"

WS 2024/25
Hausarbeit für Studienanfänger*innen im Zivilrecht; SoSe 2024 / WS 2024/25
Grundkurs IV Zivilrecht
Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte

SoSe 2024
Examensrepetitorium
Europäisches Privatrecht und Zivilprozeßrecht
Grundkurs II Zivilrecht
Hausarbeit für Studienanfänger*innen WS 2023/24 / SoSe 2024
Rechtssoziologie

WS 2023/24
Examensrepetitorium Schuldrecht AT
Grundkurs IV Schuldrecht Vertiefung
Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte
Kompetenztraining
Seminar (zum SPB 1)
gemeinsam mit Prof. Becker (zum SPB 2)
„Warum ist das so? Kritisches Denken in Privatrecht, Strafrecht und Rechtstheorie“

 

Remonstrationen sind schriftlich und elektronisch (pdf) im Lehrstuhlsekretariat einzureichen. 

Erfolgt eine zentrale Besprechung der Arbeit (Klausur-, Hausarbeitsbesprechung etc.), ist eine Remonstration nur zulässig, wenn die Teilnahme an der Besprechung nachgewiesen wird.

Die Remonstrationsfrist beträgt zwei Wochen ab Notenveröffentlichung.

Gegen die Korrektur und Bewertung sind konkrete und ernsthafte Bedenken darzulegen und sachlich zu begründen. Das Vorbringen ist nach der Reihenfolge der Bearbeitung zu gliedern und die betreffende Seite zu benennen. Bereits aus der Begründung muss sich die Änderungsbedürftigkeit der Note ergeben. Beachten Sie, dass der Benotung eine Gesamtbeurteilung zugrunde liegt, sodass Unstimmigkeiten bei Details der Korrektur eine bessere Bewertung nicht begründen können.

Eine reformatio in peius ist nicht ausgeschlossen.

Hinweise der Juristischen Fakultät zu Remonstrationen