Prüfungsausschuss Studiengang Rechtswissenschaft

Allgemeine Informationen

Für die Organisation der universitären Prüfungen und die durch die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) zugewiesenen Aufgaben bestellt der Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der SPO eingehalten werden. Er berichtet regelmäßig der Fakultät über die Entwicklung der Prüfungen und gibt Empfehlungen zu ihrer Durchführung sowie Anregung zu Reformen. Er fasst erforderlichenfalls Auslegungsbeschlüsse zu einzelnen Bestimmungen der SPO.

 

Prof. Dr. Erol Pohlreich

Vorsitzender des Prüfungsausschusses

Michaela Ignatius

Studienfachberaterin

Birgit Müller

Studienfachberaterin

Zuständigkeiten, Mitglieder und Termine

Der Prüfungsausschuss entscheidet insbesondere über:

  • Anträge auf Nachteilsausgleich gem. § 16 und 17 SPO
  • Anträge auf Einstufung/Anerkennung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen bei Studiengangs- oder Studienortwechslern
  • Anträge auf Rücktritt von einer Prüfung
  • Täuschungsversuche
  • Zulassung zu Prüfungen

Er beschließt Prüfungspläne und nimmt Prüferbestellungen vor.

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich der Prüfungsausschuss der Verwaltungshilfe des Prüfungsamtes. Das Prüfungsamt ist organisatorisch dem Dezernat I für studentische Angelegenheiten zugeordnet. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Nadine Fürst-Herfert (fuerst-herfert@europa-uni.de; - 4324; AM 16). Folgende Aufgaben gehören u. a. in die Zuständigkeit des Prüfungsamtes:

  • Bescheinigungen für die Anmeldung zur Schwerpunktbereichshausarbeit
  • Bescheinigung über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit (für den integrierten Bachelorabschluss)
  • Zulassung zu den mündlichen Schwerpunktbereichsprüfungen
  • Erfassung der genehmigten Prüfungsrücktritte (erfolgt regelmäßig erst nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse durch den Aufgabensteller/die Aufgabenstellerin)
  • Ausstellung von Leistungsübersichten bei Hochschulwechsel oder für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung beim GJPA Berlin/Brandenburg
  • Kontrolle der Einhaltung von Studienverlaufsvereinbarungen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen
  • Zeugnisausstellung

 

 

Für die Organisation der universitären Prüfungen und die durch die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) zugewiesenen Aufgaben bestellt der Fakultätsrat einen Prüfungsausschuss, der gem. § 7 Abs. 1 S. 1 SPO nach Statusgruppen zusammengesetzt ist. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt zwei Jahre, die des Studierendenmitglieds ein Jahr. Der Prüfungsausschuss bestimmt aus seiner Mitte eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer zur oder zum Vorsitzenden sowie eine weitere Hochschullehrerin oder einen weiteren Hochschullehrer als Stellvertreterin oder Stellvertreter. Die Bestellung erfolgt regelmäßig in der 1. Fakultätsratssitzung in jedem zweiten Wintersemester.

Professorale Mitglieder:

Prof. Dr. Erol Pohlreich
Stellvertreter: Prof. Dr. Kilian Wegner

Prof. Dr. Eva Kocher
Stellvertreter: Prof. Dr. Christoph Brömmelmeyer

Prof. Dr. Stefan Haack
Stellvertreter: Prof. Dr. Claudia Maria Hofmann

Akademisches Mitglied:

Lisa Klütz
Stellvertreterin: Chiara Ungerer

Studentisches Mitglied:

Valeria Adriana Larios Canizalez
Stellvertreterin: Hasna Chatraoui

Nichtwissenschaftliches Mitglied:

Jana Wenzel
Stellvertreterin: Susen Pönitzsch

 

Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nichtöffentlich. Alle Mitglieder sowie die Mitarbeitenden, die dienstlich mit Prüfungsangelegenheiten befasst sind, unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Wintersemester 2024/25

Mittwoch, 30. Oktober 2024

Mittwoch, 18. Dezember 2024

Mittwoch, 22. Januar 2025

Bitte beachten Sie, dass Anträge an den Prüfungsausschuss mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Dekanatssekretariat der Juristischen Fakultät, HG 124, einzureichen sind. Nachweise zur Glaubhaftmachung sind beizufügen. Verspätet oder unvollständig eingegangene Anträge können ggf. nicht mehr im nächsten Sitzungstermin entschieden werden.

Das gilt nicht für Anträge auf Anerkennungen und Rücktritte von einer Prüfung. Diese Entscheidungen hat der Prüfungsausschuss auf seine Vorsitzende (widerruflich) übertragen.