Prüfungsausschuss für den Studiengang Bachelor Recht und Politik/Politik und Recht

Allgemeine Informationen

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der studiengangsspezifischen Ordnung für den Studiengang und der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) eingehalten werden. Mit Ausnahme der eigentlichen Prüfung und deren Bewertung trifft er grundsätzlich alle anfallenden Entscheidungen im Prüfungsverfahren. Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig den am Studiengang beteiligten Fakultäten über die Entwicklung des Studiengangs. Er gibt darüber hinaus Anregungen zur Änderung der ASPO und der studiengangsspezifischen Ordnung.

 

Prof. Dr. Carmen Thiele

Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Michaela Ignatius

Studienfachberaterin an der Juristischen Fakultät

Sönke Matthiessen

Studienfachberater an der Kulturwissenschaftlichen Fakultät

Zuständigkeiten, Mitglieder und Termine

Der Prüfungsausschuss, derzeit organisatorisch im Dekanat der Juristischen Fakultät eingebunden, entscheidet insbesondere über:

  • Anträge auf Nachteilsausgleich von Studierenden mit gesundheitlicher Beeinträchtigung (z. B. in Form von Verlängerungen der Bearbeitungszeit für Klausuren)
  • Anträge auf Einstufung/Anerkennung von auswärtigen Studien- und Prüfungsleistungen bei Studiengangs- oder Studienortwechslern
  • Anträge auf Rücktritt von einer Prüfung
  • Täuschungsversuche
  • Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit

Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bedient sich der Prüfungsausschuss der Verwaltungshilfe des Prüfungsamtes. Das Prüfungsamt ist organisatorisch dem Dezernat I für studentische Angelegenheiten zugeordnet. Ihre Ansprechpartnerin dort ist Elke Noack (enoack@europa-uni.de; AM 09; -4322). Folgende Aufgaben gehören in die Zuständigkeit des Prüfungsamtes:

  • Erfassung der von der Prüfungsausschussvorsitzenden genehmigten Prüfungsrücktritte
  • nachträgliche (gebührenpflichtige) Prüfungsanmeldungen
  • Korrektur von Leistungsübersichten in viaCampus (z.. B. Änderung von Modulzuordnungen oder ECTS-Credits);
  • Zulassung zur Bachelorarbeit und zum Abschlusskolloquium, Vollständigkeitsbescheinigung für das Absolvieren des Abschlusskolloquiums (§ 13 Abs. 1 SPO)
  • Fristenkontrolle für die Abgabe der Bachelorarbeiten
  • Kontrolle der Einhaltung von Studienverlaufsvereinbarungen im Verfahren der verpflichtenden Studienfachberatung (§ 6 ASPO)
  • Zeugnisausstellung
  • Ausstellung von Leistungsübersichten (Transcript of Records) und (vorläufigen) Bescheinigungen

 

Zusammensetzung und Amtszeit:

Der Prüfungsausschuss für den Bachelorstudiengang Recht und Politik/Politik und Recht ist wie das Studium interdisziplinär zusammengesetzt (§ 9 Abs. 2 S. 3 ASPO). Die Bestellung seiner Mitglieder erfolgt durch den Fakultätsrat der Juristischen und der Kulturwissenschaftlichen Fakultät jeweils für eine Amtszeit von zwei Jahren; das studentische Mitglied wird für ein Jahr bestellt. Die gewählten Mitglieder bestimmen aus ihrer Mitte einen Hochschullehrer oder eine Hochschullehrerin zum oder zur Vorsitzenden sowie dessen oder deren Stellvertreter oder Stellvertreterin. Die Sitzungen des Prüfungsausschusses sind nichtöffentlich. Alle Mitglieder sowie die Mitarbeitenden, die dienstlich mit Prüfungsangelegenheiten befasst sind, unterliegen der Amtsverschwiegenheit.

Professorale Mitglieder

Prof. Dr. Carmen Thiele (Vorsitzende)
(Stellvertretung: Prof. Dr. Stefan Haack)
Prof. Dr. Jürgen Neyer (stellvertretender Vorsitzender)
(Stellvertretung: Prof. Dr. Klaus Weber)
Prof. Dr. Timm Beichelt
(Stellvertretung Prof. Dr. Klaus Weber)

Akademisches Mitglied

Felix Töppel
(Stellvertreterin: Michelle Bothe)

Studentisches Mitglied

Lara Wiebelt

Nichtwissenschaftliches Mitglied

Janin Kabisch
Stellvertreterin: Jacqueline Haake-Schulz

Wintersemester 2024/25

Mittwoch, 13. November 2024
Mittwoch, 8. Januar 2025

Bitte beachten Sie, dass Anträge an den Prüfungsausschuss mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Dekanat der Juristischen Fakultät, HG 124, einzureichen sind. Nachweise zur Glaubhaftmachung sind beizufügen. Verspätet oder unvollständig eingegangene Anträge können ggf. nicht mehr im nächsten Sitzungstermin entschieden werden.

Die Frist gilt nicht für Anträge auf Einstufung/Anerkennung, Rücktritt von Prüfungen oder Verlängerungen der Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit; für diese Entscheidungen hat der Prüfungsausschuss die Kompetenz auf seine Vorsitzende (widerruflich) übertragen.