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Bachelor-Studiengang Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht (FSO 2013)

Zum Wintersemester 2013/14 haben die Juristische und die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät einen neuen, gemeinsamen Studiengang eingerichtet, der sowohl juristische als auch wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse vermittelt und zu einem Bachelorabschluss führt.

Studentinnen auf der Campuswiese der Viadrina ©Heide Fest

Der Studiengang wendet sich an Interessenten, die Wirtschaftsjuristen werden und schneller sein wollen als es die typischerweise etwa sieben- bis achtjährige traditionelle Juristenausbildung erlaubt. Absolventen der Studienvariante "Recht und Wirtschaft" können schon nach drei Jahren mit dem LL.B. einen ersten juris­ti­schen, be­rufs­qua­li­fi­zie­ren­den Abschluss erwerben, der sie insbesondere zur Tätigkeit in Wirtschafts­un­ter­neh­men (z.B. in Banken, Versicherungen oder Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaften) befähigt.

Darüber hinaus kann der Bachelor die Basis für ein weiterführendes Masterstudium bieten. An unserer Fakul­tät wäre das z.B. der Masterstudiengang "Europäisches Wirtschaftsrecht". Da dieser Masterstudiengang nur ein Jahr dauert, können die zusätzlich erforderlichen 60 ECTS-credits in dem neuen einjährigen Auf­bau­studium "Recht der Wirtschaft" zwischen dem Bachelorstudiengang und dem Masterstudiengang erworben werden.

Wer demgegenüber in einem der klassischen juristischen Berufe (Rechtsanwalt, Richter) arbeiten möchte, muss nach dem Bachelorabschluss weiterstudieren und zunächst die erste juristische Prüfung und nach einem zweijährigen Referendariat die Zweite Juristische Staatsprüfung bestehen.

Und wer sich für die Studienvariante "Wirtschaft und Recht" entscheidet, kann seine Ausbildung nach dem Bachelorabschluss grundsätzlich in einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang fortsetzen.

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