Große Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
Das Zugangspasswort für die Fälle wird am Anfang des Semesters bekanntgegeben. Für das Öffnen der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader.
Bitte beachten Sie, dass die Übung mal im AM 03 und mal im GD HS 4 stattfindet.
01.08.2011 | Ausgabe der Hausarbeit (HG128) |
12.09.2011 | Abgabe der Hausarbeit für Bachelorstudenten |
17.10.2011 | Abgabe der Hausarbeit für Staatsexamensstudenten |
17.10.2011 | Rückgabe der Bachelorarbeiten (Achtung: Besprechung findet erst am 10.11.2011 statt) |
20.10.2011 | 1. Fallbesprechung im Raum AM 03 |
27.10.2011 | 2. Fallbesprechung in GD HS 4 |
03.11.2011 | 1. Klausur in GD HS 4 |
10.11.2011 | Rückgabe der Hausarbeit (Staatsexamen / Bachelor und Besprechung der Hausarbeit) in GD HS 4 |
17.11.2011 | 3. Fallbesprechung im AM 03 |
24.11.2011 | 4. Fallbesprechung im AM 03 |
01.12.2011 | Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur im AM 03 |
08.12.2011 | 2. Klausur in AM 03 |
15.12.2011 | 5. Fallbesprechung im AM 03 |
- |
Weihnachtsferien |
05.01.2012 | Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur im AM 03 |
12.01.2012 | 6. Fallbesprechung in GD HS 4 |
19.01.2012 | 3. Klausur im AM 03 |
26.01.2012 | Simulation einer mündlichen Prüfung im AM 03 |
02.02.2012 | Simulation einer mündlichen Prüfung im AM 03 |
09.02.2012 | Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur in GD HS 4 |
Hinweise zur Remonstration bei Hausarbeit und Klausur:
Bei Klausuren und Hausarbeiten im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene im Strafrecht sind Remonstrationen unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Teilnahme an der jeweiligen Besprechung der Klausur / Hausarbeit. Die Teilnahme wird auf der Arbeit durch Prof. Dr. Dr. Scheffler nach Ende der Besprechung bestätigt.
- Einreichung der Remonstration zusammen mit der Original-Arbeit (bitte keine Vergleichsarbeiten!) innerhalb einer Woche nach Rückgabe und Besprechung im Sekretariat des Lehrstuhls.
- Begründung der Remonstration, aus der die Änderungsbedürftigkeit der Benotung zu ersehen ist. Beachte: Gegenstand der Überprüfung sind allein die in der Remonstrationsbegründung monierten Inhalte. Eine reformatio in peius ist nicht ausgeschlossen