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Große Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht

Das Zugangspasswort für die Fälle wird am Anfang des Semesters bekanntgegeben. Für das Öffnen der Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader.
Bitte beachten Sie, dass die Übung mal im AM 03 und mal im GD HS 4 stattfindet.


 

 
01.08.2011 Ausgabe der Hausarbeit (HG128)
12.09.2011 Abgabe der Hausarbeit für Bachelorstudenten
17.10.2011 Abgabe der Hausarbeit für Staatsexamensstudenten
17.10.2011 Rückgabe der Bachelorarbeiten (Achtung: Besprechung findet erst am 10.11.2011 statt)
20.10.2011 1. Fallbesprechung im Raum AM 03
27.10.2011 2. Fallbesprechung in GD HS 4
03.11.2011 1. Klausur in GD HS 4
10.11.2011 Rückgabe der Hausarbeit (Staatsexamen / Bachelor und Besprechung der Hausarbeit) in GD HS 4
17.11.2011 3. Fallbesprechung im AM 03
24.11.2011 4. Fallbesprechung im AM 03
01.12.2011 Rückgabe und Besprechung der 1. Klausur im AM 03
08.12.2011 2. Klausur in AM 03
15.12.2011 5. Fallbesprechung im AM 03

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Weihnachtsferien
05.01.2012 Rückgabe und Besprechung der 2. Klausur im AM 03
12.01.2012 6. Fallbesprechung in GD HS 4
19.01.2012 3. Klausur im AM 03
26.01.2012 Simulation einer mündlichen Prüfung im AM 03
02.02.2012 Simulation einer mündlichen Prüfung im AM 03
09.02.2012 Rückgabe und Besprechung der 3. Klausur in GD HS 4

 

Hinweise zur Remonstration bei Hausarbeit und Klausur:

Bei Klausuren und Hausarbeiten im Rahmen der Übungen für Fortgeschrittene im Strafrecht sind Remonstrationen unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Teilnahme an der jeweiligen Besprechung der Klausur / Hausarbeit. Die Teilnahme wird auf der Arbeit durch Prof. Dr. Dr. Scheffler nach Ende der Besprechung bestätigt.
  2. Einreichung der Remonstration zusammen mit der Original-Arbeit (bitte keine Vergleichsarbeiten!) innerhalb einer Woche nach Rückgabe und Besprechung im Sekretariat des Lehrstuhls.
  3. Begründung der Remonstration, aus der die Änderungsbedürftigkeit der Benotung zu ersehen ist. Beachte: Gegenstand der Überprüfung sind allein die in der Remonstrationsbegründung monierten Inhalte. Eine reformatio in peius ist nicht ausgeschlossen