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Außerplanmäßige Professur für Alte Geschichte und Römische Verfassungsgeschichte

WiSe 2018/19

Vorlesung: Europäische Rechtsgeschichte

Zeit: Montag, 16 - 18 Uhr

Ort: GD Hs 07    

Veranstaltungsbeginn: 15.10.2018

Gegenstand der Lehrveranstaltung: Ausgehend von der Spätantike soll ein Überblick über die Rechtsentwicklung in Europa auf Grundlage der römischrechtlichen Tradition im Mittelalter bis zur Neuzeit gegeben werden. Dabei wird besonders die Herausbildung des ius commune im Zeitalter des Humanismus als Merkmal der europäischen Rechtskultur berücksichtigt. Auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Rezeption des römischen Rechts in einzelnen Ländern Westeuropas sollen zur Sprache kommen.

Teilnahmevoraussetzungen: Die Vorlesung ist für Studierende der Rechtswissenschaften des 2. Semesters und für die Bachelor-Module 1a, 1b, 2a, 3a, 4a, 4b vorgesehen. Auch Studierende der Kulturwissenschaften können an der Veranstaltung teilnehmen. Einen Schein erhalten diejenigen, die die Abschlussklausur bestanden haben. Für die Studierenden der Kulturwissenschaften kann dieser Schein als Vertiefungsschein angerechnet werden. Denjenigen Studierenden, die regelmäßig an der Veranstaltung teilgenommen haben, wird auf Wunsch auch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Literatur: H. Berman, Recht und Revolution. Die Bildung der westlichen Rechtstradition, Frankfurt a. M. 2009. U. Wesel, Geschichte des Rechts, 3. Aufl. 2006; A. Hattenhauer, Europäische Rechtsgeschichte, 4. Aufl. 2004.

Klausurtermine: Werden in der Veranstaltung und auf der Website des Dekanats angekündigt.

Hinweis zur Teilnahme an Klausuren: Die Klausurteilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich (über via Campus). Das Prüfungsamt akzeptiert verspätete Anmeldungen (nach Ablauf der Anmeldefrist) grundsätzlich bis eine Woche vor dem Klausurtermin. Das gilt auch für die Wiederholungsklausur. Wer sich nicht zur ersten Klausur angemeldet hat, kann demnach die Wiederholungsklausur trotzdem mitschreiben, wenn er sich spätestens eine Woche vor Prüfungstermin (persönlich und gegen Gebühr) im Prüfungsamt anmeldet. Das ändert nichts daran, dass sich die zu der ersten Klausur angemeldeten Studierenden für die Wiederholungsklausur nicht erneut anmelden müssen.

Quellensammlung: Hier finden Sie eine Auswahl an Quellen zur Europäischen Rechtsgeschichte und zur Römischen Rechtsgeschichte.

Hinweis zur Abgabe von Arbeiten: Hausarbeiten, die nicht fristgerecht eingereicht werden, können grundsätzlich nicht mehr für die Benotung berücksichtigt werden. Sie können Ihre Hausarbeiten per Post senden oder sie in ausgedruckter Form im Sekretariat (Lehrstuhl Thiele, Frau Krenz, HG 121) oder in der Poststelle abgeben.