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Die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Nacheile

Tagungsprogramm            plakat_dt ©LS Polnisches Strafrecht


Am 16. Oktober 2015 organisierte der Lehrstuhl für Polnisches Strafrecht unter der Leitung von Prof. Dr. Maciej Małolepszy in Zusammenarbeit mit dem Deutsch-Polnischen Forschungsinstitut sowie mit der Universität Grünberg, unter Kofinanzierung des Viadrina-Centers B/Orders in Motion, eine wissenschaftliche Tagung zum Thema: „Die deutsch-polnische Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Nacheile“. Die Veranstaltung wurde am Collegium Polonicum in Słubice durchgeführt.


Die sich im Fokus der Tagung befindende grenzüberschreitende Nacheile bedeutet eine Fortsetzung einer im Inland unternommenen Verfolgung eines auf frischer Tat ertappten Straftäters bzw. eines Flüchtlings aus einer Haft bzw. einer Strafanstalt. In der gegenwärtigen Rechtslage wird die Nacheile gemäß Art. 41 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) durchgeführt. Nach den dazu abgegebenen Erklärungen Deutschlands und Polens wird sie ohne räumliche und zeitliche Begrenzung für alle auslieferungsfähigen Straftaten und unter Einräumung des Festhalterechts gestattet. Darüber hinaus wird den nacheilenden Bediensteten durch Art. 25 des deutsch-polnischen Abkommens vom 15. Mai 2014 über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden gestattet, die Zwangsmittel einzusetzen und Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen. Dieses Abkommen wurde bereits sowohl durch Deutschland als auch durch Polen ratifiziert.


An der Tagung nahmen 84 Personen hauptsächlich aus Deutschland und Polen teil. Eingeladen wurden Vertreter aller Körperschaften, die sich in ihrem Berufsalltag mit der grenzüberschreitenden Nacheile beschäftigen. Und so wurden deutsche und polnische Polizeibehörden, einschließlich vom Brandenburgischen Polizeipräsidium, von den Landeskriminalämtern Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie von der Hauptkommandantur Warschau, als auch von Polizeischulen beider Staaten vertreten. Darüber hinaus erschienen Repräsentanten der Bundespolizei, des polnischen Grenzschutzdienstes sowie des Zoll(fahndungs)dienstes beider Staaten. Auch Staatsanwälte aus Deutschland und aus Polen sowie das Bundesministerium des Innern entsandten ihre Vertretungen. Schließlich wurde die Rechtswissenschaft durch Professoren und Mitarbeiter von Universitäten aus Bayreuth, Białystok, Danzig und Leipzig, vom John Jay College in New York sowie selbstverständlich von Gastgeberinstitutionen repräsentiert. Diese Besetzung der Tagung ermöglichte zahlreiche Hinweise auf praktische Schwierigkeiten, die mit der grenzüberschreitenden Nacheile zusammenhängen, sowie einen diesbezüglichen Meinungsaustausch zwischen der Wissenschaft und Praxis.


Der Veranstalter wird bald sämtliche Vorträge in einer wissenschaftlichen Publikation unter dem Titel der Tagung veröffentlichen lassen.

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