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Effektive Bekämpfung der Grenzkriminalität an der deutsch-polnischen Grenze

 

Lehrstuhl:          Lehrstuhl für polnisches Strafrecht

Projekttitel:        Effektive Bekämpfung der Grenzkriminalität an der deutsch-polnischen Grenze

Projektleitung:   Prof. Dr. Maciej Małolepszy

Projektart:          Lehrstuhlprojekt

Finanzierung:     Eigene Mittel

Projektbeginn:   01.10.2014

Projektende:      01.10.2019

Projektbeschreibung in Deutsch:

Das Forschungsvorhaben zielt auf eine komplexe Darstellung der Polizeizusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen ab und setzt sich aus zwei parallel zu behandelnden Schwerpunkten zusammen. Zum einen sollte die Grenzkriminalität anhand der folgenden Hilfsfragen untersucht werden: Was ist darunter zu verstehen? Worin liegen ihre Ursachen? In welchem Umfang tritt sie auf? Das Phänomen der Grenzkriminalität ist sowohl aus dem rechtlichen als auch dem soziologischen Gesichtspunkt zu behandeln.

Zum anderen wird ein Konzept der effektiven Bekämpfung der Grenzkriminalität ausgearbeitet. Auf dem heutigen Stand der Untersuchung lässt es sich nicht vollkommen skizzieren, da es von den Ergebnissen der Untersuchungen zu den Ursachen der Grenzkriminalität abhängen wird. Jedenfalls wird sich dieser Teil des Projekts auf die Rechtsgrundlagen für die deutsch-polnische polizeiliche Kooperation fokussieren, die auf der multilateralen, bilateralen und nationalen Ebene verankert sind. Im Mittelpunkt stehen hierbei die Bestimmungen des neuen am 15. Mai 2014 geschlossenen Abkommens über die Zusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbehörden, dessen Ratifizierung beiderseits der Oder Mitte 2015 zu erwarten ist. In diesem Schwerpunktbereich sollte herausgefunden werden, welche Polizeibehörden für die Zusammenarbeit zuständig sind. Welche Handlungsformen stehen ihnen zur Verfügung? Welche Befugnisse werden den Bediensteten gewährt bzw. nach welchen Grundsätzen richtet sich das Tätigwerden im fremden Hoheitsgebiet? Auch sollen die rechtlichen Regelungen ermittelt werden, die die effektive Bekämpfung der Grenzkriminalität erschweren. Mithilfe einer rechtsvergleichenden Analyse der innerstaatlichen Regelungen sollte ebenfalls ermittelt werden, wie sich die Systemunterschiede auf die polizeiliche Zusammenarbeit auswirken. Schließlich ist auf die verfassungsrechtlichen Bedenken einzugehen, die aus der Erweiterung der Kooperationsmaßnahmen und Befugnisse resultieren können.

Als Methoden der Forschung sind die Vorschriftenauslegung, Rechtsvergleichung und empirische Untersuchung zu nennen. Einbezogen wird nicht nur das Straf- bzw. Strafprozessrecht, sondern auch Polizei- und Verfassungsrecht. Der unionseuropäische Kontext ist hierbei nicht zu verstehen.

Am Lehrstuhl entsteht bereits eine Dissertation unter dem Arbeitstitel: „Rechtliche Aspekte der polizeilichen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen zur Gefahrenabwehr, Strafverhinderung und Strafverfolgung“. Für Herbst 2015 ist ferner eine Tagung zu ausgewählten Aspekten der polizeilichen Bekämpfung der Grenzkriminalität geplant. Die Forschungsergebnisse sollten beitragen, den aktuellen Stand der Grenzkriminalität und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu erfassen sowie die Lösungen zur Verbesserung der deutsch-polnischen Kooperation auf dem dargestellten Gebiet zu finden.

Die Bereitschaft zur Teilnahme an dem Projekt haben schon mehrere Strafrechtswissenschaftler erklärt. Bald wird eine Forschungsgruppe entstehen.