Objektive Werteordnung der Grundrechte als Grundlage der deutsch-polnischen Verständigung
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Ein gemeinsames Projekt des Lehrstuhls für Polnisches Öffentliches Recht mit dem Lehrstuhl für Menschenrechte der Universität Warschau in Zusammenarbeit mit dem Southeast Asian Centre for Public Policy and Good Governance.
Gefördert von der Deutsch-Polnischen Wissenschaftsstiftung.
Sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Republik Polen wird die Gesamtheit der Grundrechte als sog. objektive Werteordnung angesehen. Die Grundrechte bilden also eine normative Grundsatzentscheidung, die nicht nur den Gesetzgeber bindet, sondern auch ein Grundwertesystem darstellt, das auf sämtliche Rechtsgebiete ausstrahlt. In dieser Wahrnehmung entfalten die Grundrechte im Sinne der erwähnten Grundwerteordnung enorme Bedeutung und haben damit nicht zu unterschätzende Auswirkung auch in sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Bereichen. Nicht zuletzt wirkt sich diese „objektive Werteordnung“ auf die Gestaltung des ökonomischen und politischen Systems mit seinen staatlichen Institutionen aus. an der Die Grundwerteordnung bestimmt damit auch im positiven Sinne die Grundrichtung der Tätigkeit des Staates und seiner Einrichtungen und wirkt sich auf sämtliche Staatsgewalt aus.
Der Hauptansatz des vorliegenden Forschungsvorhabens besteht in der rechtsvergleichenden Untersuchung der deutschen und polnischen Grundrechte unter Hervorhebung der Gemeinsamkeiten. Die festgestellten Gemeinsamkeiten führen zu der These, dass die Grundrechtsordnungen beider Staaten einen wesentlichen und in den Verfassungen verankerten Beitrag zur Verständigung der beiden Völker leisten.
Das Projekt ist forschungsmethodisch wie folgt aufgebaut: Es werden die normativen Grundlagen unter Heranziehung sämtlicher zugänglicher Quellen (Kommentare, Fachaufsätze, Lehrbücher, Monographien, Festschriften u. a.) miteinander verglichen. Darüber hinaus werden die grundrechtsbezogenen Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichts und nicht zuletzt auch des EuGH und der höchsten Verwaltungsgerichte beleuchtet. Am Ende des Forschungsprojektes steht eine Abschlusspublikation.
Der wissenschaftliche Diskurs findet in einer Summer School für Nachwuchswissenschaftler, insbesondere Doktoranden, und in mehreren Fachkonferenzen unter anderem mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts und des polnischen Verfassungsgerichtshofes statt.
Im Rahmen des Projektes wurden vielfältige Veranstaltungen bereits durchgeführt:
Konferenz
Die 1. Konferenz fand unter dem Titel "Grundrechte zwischen Nationalstaat und Globalisierung" am 1. und 2. März 2012 mit Beteiligung der Verfassungsrichter statt.
Summer School
Tagungsband
Abschlusskonfrenz

Die Projekt-Partner
Finanzielle Unterstützung
Schirmherrschaft