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Über Staatsgrenzen hinweg

Symbol1 ©Miriam Büxenstein

Globalisierung und Europäisierung der Arbeitsmärkte bringen das geltende Arbeitsrecht weltweit in Krisen. Sie verschärfen die Konkurrenz unter den Arbeitnehmer*innen und Beschäftigten. Durch Arbeitsmobilität, Migration und Entsen­dun­g werden Arbeits­rechtsstandards von Hoch- und Niedrig­lohn­ländern unmittelbar miteinander in Konkurrenz gebracht. Auch transnationale Wertschöpfungsketten schaffen Wettbewerb zwischen weit voneinander entfernten Arbeitsmärkten. Prekarität, Zwangs- und Gewaltverhältnisse sind Begriffe, mit deren Hilfe solche Pathologien der Arbeit sozialwissenschaftlich untersucht werden.

Kollektive Organisation kann diese Probleme aktuell nicht adäquat adressieren. Staatliche Mindestentgeltfestsetzungen, der Einsatz staatlicher Behörden scheinen in dieser Situation das Gewicht des nationalen Staats im Arbeitsrecht zu stärken. Gleichzeitig bleibt die private transnationale Regelsetzung noch weitgehend ein Projekt transnationaler Unternehmen, allerdings erzwungen und damit mitgeprägt durch die transnationale Aktivität zivil­gesell­schaft­licher Akteur*innen und internationaler Organisationen.

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies arbeitet in diesem Feld zu den folgenden Themen:

  • transnationale Wertschöpfungsketten, transnationales Arbeitsrecht und die Verwirklichung von Menschenrechten in der Wirtschaft
  • Arbeit­nehmer­freizügigkeit und grenzüberschreitende Entsendung
  • grenzüberschreitende Pflege und Hausarbeit
  • Arbeitsausbeutung von Personen ohne oder mit schwachem Aufenthalts­status
  • effektive Durchsetzung von Mindestlohn und anderen Mindest­standards