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Center for Interdisciplinary ​​Labour Law Studies

Der Name „Center for Interdisciplinary Labour Law Studies“ steht für das Konzept des Lehrstuhls, wie es im Folgenden beschrieben wird:

Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und Recht gestaltet Arbeit. In den letzten Jahrzehnten sind zunehmend Entgrenzungen der Erwerbsarbeit zu beobachten, die vielfältige Veränderungen auf unterschiedlichsten Ebenen mit sich bringen.

Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammenhang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Methodisch liegt ein Fokus auf der – rechtssoziologisch informierten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts.

Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissen­schaft­ler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien und Methoden. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der interdisziplinären Arbeits­rechts­forschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kultur­wissen­schaften einschließlich der Gender Studies zusammen­gebracht werden.

 

Wovon wir ausgehen

Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und ist Grundlage gesellschaftlicher Wert­schöpfung und Wissensproduktion; die gesell­schaft­liche Organisation der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit hängen dabei eng miteinander zusammen und voneinander ab.

Recht gestaltet Arbeit; diese ist in Recht eingebettet. Die Institutionen des Arbeits- und Sozial­rechts – Gesetzgeber, Gerichte, Behörden, Unternehmen, Sozialversicherungsträger, Beschäftigte, Tarifparteien, Mitbestimmungsakteure, Verbände – sind von funda­­men­taler Bedeu­tung für die Gestaltung von Ordnungen der Arbeits­gesellschaft. Gesell­schaft­liche Ungleich­heiten, Stereo­typen und Machtverhältnisse spiegeln sich in Arbeit und Recht; aber rechtliche Normen, Verfahren und Institutionen tragen auch dazu bei, dass Arbeit gesell­schaft­liche Teilhabe ermöglicht.

 

Leitbild

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies geht auf der Grundlage verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Analysen davon aus, dass sich das Recht der Erwerbsarbeit bestimmten normativen Heraus­forde­rungen stellen muss:

Die Voraussetzungen für eine demokratische, soziale, inklusive und rechtsstaatlich organi­sier­te Gesell­schaft werden in der Erwerbsarbeit geschaffen, mit der Menschen sich ihre wirtschaftliche Existenz sichern und in der sie Erfahrungen von Macht und Ohnmacht, aber auch von Selbstbestimmung, Solidarität, Mitgestaltung und Selbst­­wirk­sam­keit machen bzw. machen können. Es sollte deshalb Aufgabe des Rechts sein, Räume für selbst­bestimm­tes Handeln offen zu halten, zu ermöglichen und zu schaffen, die alle Menschen in gleicher Weise ermäch­tigen und befähigen. Für die Wahrnehmung von Autonomieräumen in der Erwerbsarbeit spielt Solidarität und kollektives Handeln eine herausragende Rolle. Ihre Gewährleistung muss eine der zentralen Aufgaben des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sein; umgekehrt sollen Mitbestim­mung und kollektives Handeln dem Recht Gestalt geben können.

Die Arbeit des C*LLaS konfrontiert diese normativen Anforderungen des Rechts der Erwerbs­arbeit mit seiner kapitalistischen Verfasstheit und seiner Einbettung in vergeschlecht­lichte und post­koloniale Ungleich­­heits­­verhält­nisse – auch das Antidiskriminierungsrecht ist insofern ein wichtiger Forschungsgegenstand für uns.

Was uns interessiert

Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammen­hang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Fragen aus deutschen und europäischen Rechts­ordnungen dienen dabei als Ausgangspunkt für eine vergleichende Forschungs­perspektive, die auf transnationale und globale Zusammenhänge gerichtet ist.

Zu unseren Themenschwerpunkten gehören neben dem europäischen und kollektiven Arbeitsrecht insbesondere Fragen der Care-Arbeit (insbesondere Live-in-Arbeit), transnationaler Wertschöpfungsketten/Wirtschaft und Menschenrechte sowie der digitalen Plattformarbeit.

Methodisch liegt ein Schwer­punkt in der – rechts­soziologisch informier­ten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts. Die Arbeit des Centers ist insofern durch einen reflexiven Umgang mit dem Recht gekennzeichnet: Es engagiert sich für eine interdisziplinäre Forschung, die Eigen­dynamiken des Rechts und des Rechtssystems zu verstehen sucht und gleichzeitig das Recht in seiner Doppelgestalt als Gewalt- und Herrschaftsverhältnis sowie Macht- und Emanzipa­tions­ressource kritisch reflektiert.

Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissen­schaft­ler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien, Methoden und die Empirie. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der Arbeits­rechts­forschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kultur­wissen­schaften einschließlich der Gender Studies zusammen­gebracht werden.

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies macht einen an der Viadrina seit 2009 bestehenden Forschungs­schwer­punkt sicht­bar, institutionalisiert ein wissenschaftliches Netz­werk und engagiert sich in der inter­nationalen Entwick­lung der Arbeits­rechts­­forschung. Die Förderung von Promovend:innen, Postdos und forschungsinteressierten Studierenden spielt dabei eine besondere Rolle; die Arbeit am C*LLaS ist insofern durch eine kooperatives Arbeitsumfeld geprägt. Das C*LLaS arbeitet darüber hinaus im Transfer wissenschaftlicher Erkennt­nisse und steht hierfür in engem Austausch mit Rechtspraxis und Rechtspolitik.