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Center for
Interdisciplinary Labour Law Studies

Profil

Symbol2 ©Miriam Büxenstein

Wovon wir ausgehen

Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und ist Grundlage gesellschaftlicher Wert­schöpfung; die gesell­schaft­liche Organisation der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit hängen dabei eng miteinander zusammen und voneinander ab.

Recht gestaltet Arbeit; diese ist in Recht eingebettet. Die Institutionen des Arbeits­rechts – Gesetzgeber, Gerichte, Beschäftigte, Tarifparteien, Mitbestimmungsakteure, Verbände – sind von funda­­men­taler Bedeu­tung für die Gestaltung von Ordnungen der Arbeits­gesellschaft. Gesell­schaft­liche Ungleich­heiten, Stereo­typen und Machtverhältnisse spiegeln sich in Arbeit und Recht; aber rechtliche Normen, Verfahren und Institutionen tragen auch dazu bei, dass Arbeit gesell­schaft­liche Teilhabe ermöglicht.

Entgrenzungen der Erwerbsarbeit, wie sie in den letzten Jahr­zehn­ten beobachtet und erfahren werden, bringen vielfältige Verschiebungen und Neu­konstitu­tionen der gesellschaftlichen Organisa­tion von Arbeit mit sich. Um diese immer wieder neu zu verstehen und zu bestim­men, um Gestaltungsoptionen zu suchen, zu finden, zu entwickeln und umzusetzen, bedarf es eines interdisziplinären Blicks auf die Rolle, die das (Arbeits-)Recht hier spielen kann und spielt – aber auch, wie es sich verändert und verändern muss.

Was uns interessiert

Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammen­hang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Fragen aus deutschen und europäischen Rechts­ordnungen dienen dabei zum Ausgangspunkt für eine vergleichende Forschungs­perspektive, die auf transnationale und globale Zusammenhänge gerichtet ist.

Methodisch liegt ein Schwer­punkt in der – rechts­soziologisch informier­ten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts. Die Arbeit des Centers ist insofern durch einen reflexiven Umgang mit dem Recht gekennzeichnet: Es engagiert sich für eine interdisziplinäre Forschung, die Eigen­dynamiken des Rechts und des Rechtssystems zu verstehen sucht und gleichzeitig das Recht in seiner Doppelgestalt als Gewalt- und Herrschaftsverhältnis sowie Macht- und Emanzipa­tions­ressource kritisch reflektiert.

Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissen­schaft­ler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien und Methoden. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der interdisziplinären Arbeits­rechts­forschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kultur­wissen­schaften einschließlich der Gender Studies zusammen­gebracht werden.

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies macht einen an der Viadrina seit 2009 bestehenden Forschungs­schwer­punkt sicht­bar, institutionalisiert ein wissenschaftliches Netz­werk und engagiert sich in der inter­nationalen Entwick­lung der interdisziplinären Arbeits­rechts­­forschung. Die Nachwuchsförderung spielt dabei eine besondere Rolle. Das C*LLaS arbeitet darüber hinaus im Transfer wissenschaftlicher Erkennt­nisse und steht hierfür in engem Austausch mit Rechtspraxis und Rechtspolitik.