Profil

Wovon wir ausgehen
Arbeit prägt das gesellschaftliche Zusammenleben und ist Grundlage gesellschaftlicher Wertschöpfung; die gesellschaftliche Organisation der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit hängen dabei eng miteinander zusammen und voneinander ab.
Recht gestaltet Arbeit; diese ist in Recht eingebettet. Die Institutionen des Arbeitsrechts – Gesetzgeber, Gerichte, Beschäftigte, Tarifparteien, Mitbestimmungsakteure, Verbände – sind von fundamentaler Bedeutung für die Gestaltung von Ordnungen der Arbeitsgesellschaft. Gesellschaftliche Ungleichheiten, Stereotypen und Machtverhältnisse spiegeln sich in Arbeit und Recht; aber rechtliche Normen, Verfahren und Institutionen tragen auch dazu bei, dass Arbeit gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht.
Entgrenzungen der Erwerbsarbeit, wie sie in den letzten Jahrzehnten beobachtet und erfahren werden, bringen vielfältige Verschiebungen und Neukonstitutionen der gesellschaftlichen Organisation von Arbeit mit sich. Um diese immer wieder neu zu verstehen und zu bestimmen, um Gestaltungsoptionen zu suchen, zu finden, zu entwickeln und umzusetzen, bedarf es eines interdisziplinären Blicks auf die Rolle, die das (Arbeits-)Recht hier spielen kann und spielt – aber auch, wie es sich verändert und verändern muss.
Was uns interessiert
Der Schwerpunkt der Forschung des Centers for Interdisciplinary Labour Law (C*LLaS) liegt auf der Erwerbsarbeit im engeren Sinne; deren funktionaler Zusammenhang mit der (unbezahlten) Sorgearbeit wird jedoch systematisch reflektiert. Fragen aus deutschen und europäischen Rechtsordnungen dienen dabei zum Ausgangspunkt für eine vergleichende Forschungsperspektive, die auf transnationale und globale Zusammenhänge gerichtet ist.
Methodisch liegt ein Schwerpunkt in der – rechtssoziologisch informierten – empirischen Erforschung von Praktiken des Rechts. Die Arbeit des Centers ist insofern durch einen reflexiven Umgang mit dem Recht gekennzeichnet: Es engagiert sich für eine interdisziplinäre Forschung, die Eigendynamiken des Rechts und des Rechtssystems zu verstehen sucht und gleichzeitig das Recht in seiner Doppelgestalt als Gewalt- und Herrschaftsverhältnis sowie Macht- und Emanzipationsressource kritisch reflektiert.
Das Center versteht sich als Dach für Kooperationen von Rechtswissenschaftler*innen mit Sozial- und Kulturwissenschaftler*innen und bietet Diskussionsräume für die interdisziplinäre Debatte über Theorien und Methoden. Das C*LLaS organisiert, koordiniert und initiiert Projekte der interdisziplinären Arbeitsrechtsforschung, in denen Ansätze der Rechts-, Organisations-, Sozial- und Kulturwissenschaften einschließlich der Gender Studies zusammengebracht werden.
Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies macht einen an der Viadrina seit 2009 bestehenden Forschungsschwerpunkt sichtbar, institutionalisiert ein wissenschaftliches Netzwerk und engagiert sich in der internationalen Entwicklung der interdisziplinären Arbeitsrechtsforschung. Die Nachwuchsförderung spielt dabei eine besondere Rolle. Das C*LLaS arbeitet darüber hinaus im Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse und steht hierfür in engem Austausch mit Rechtspraxis und Rechtspolitik.