Leitbild

Das Center for Interdisciplinary Labour Law Studies geht auf der Grundlage verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Analysen davon aus, dass sich das Recht der Erwerbsarbeit bestimmten normativen Herausforderungen stellen muss:
Die Voraussetzungen für eine demokratische, soziale, inklusive und rechtsstaatlich organisierte Gesellschaft werden in der Erwerbsarbeit geschaffen, mit der Menschen sich ihre wirtschaftliche Existenz sichern und in der sie Erfahrungen von Macht und Ohnmacht, aber auch von Selbstbestimmung, Solidarität, Mitgestaltung und Selbstwirksamkeit machen bzw. machen können. Es sollte deshalb Aufgabe des Rechts sein, Räume für selbstbestimmtes Handeln offen zu halten, zu ermöglichen und zu schaffen, die alle Menschen in gleicher Weise ermächtigen und befähigen. Für die Wahrnehmung von Autonomieräumen in der Erwerbsarbeit spielt Solidarität und kollektives Handeln eine herausragende Rolle. Ihre Gewährleistung muss eine der zentralen Aufgaben des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sein; umgekehrt sollen Mitbestimmung und kollektives Handeln dem Recht Gestalt geben können.
Die Arbeit des C*LLaS konfrontiert diese normativen Anforderungen des Rechts der Erwerbsarbeit mit seiner kapitalistischen Verfasstheit und seiner Einbettung in vergeschlechtlichte und postkoloniale Ungleichheitsverhältnisse – auch das Antidiskriminierungsrecht ist insofern ein wichtiger Forschungsgegenstand.