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Center for
Interdisciplinary Labour Law Studies

Leitbild

Symbol2 ©Miriam Büxenstein

Das Center for Inter­disciplinary Labour Law Studies geht auf der Grundlage verfassungs-, europa- und völkerrechtlicher Analysen davon aus, dass sich das Recht der Erwerbsarbeit bestimmten normativen Heraus­forde­rungen stellen muss:

Die Voraussetzungen für eine demokratische, soziale, inklusive und rechtsstaatlich organi­sier­te Gesell­schaft werden in der Erwerbsarbeit geschaffen, mit der Menschen sich ihre wirtschaftliche Existenz sichern und in der sie Erfahrungen von Macht und Ohnmacht, aber auch von Selbstbestimmung, Solidarität, Mitgestaltung und Selbst­­wirk­sam­keit machen bzw. machen können. Es sollte deshalb Aufgabe des Rechts sein, Räume für selbst­bestimm­tes Handeln offen zu halten, zu ermöglichen und zu schaffen, die alle Menschen in gleicher Weise ermäch­tigen und befähigen. Für die Wahrnehmung von Autonomieräumen in der Erwerbsarbeit spielt Solidarität und kollektives Handeln eine herausragende Rolle. Ihre Gewährleistung muss eine der zentralen Aufgaben des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sein; umgekehrt sollen Mitbestim­mung und kollektives Handeln dem Recht Gestalt geben können.

Die Arbeit des C*LLaS konfrontiert diese normativen Anforderungen des Rechts der Erwerbs­arbeit mit seiner kapitalistischen Verfasstheit und seiner Einbettung in vergeschlecht­lichte und post­koloniale Ungleich­­heits­­verhält­nisse – auch das Antidiskriminierungsrecht ist insofern ein wichtiger Forschungsgegenstand.