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Spätanmeldung zur Prüfung und Abmeldung von der Prüfung

In der Gebührenordnung der Universität (§ 3) ist festgelegt, dass für verspätete Prüfungsanmeldung / Rücknahme der Anmeldung (je Prüfung) eine Verwaltungsgebühr (5,00 €) zu entrichten ist.

Studierende, die sich noch an- bzw. wieder abmelden möchten, sollen sich spätestens zwei Arbeitstage vor der Prüfung im Sekretariat des Sprachenzentrums (AB 019) melden. Die genannte Verwaltungsgebühr (5,00 € - nur in bar) ist auch im Sekretariat zu bezahlen.

Eine Anmeldung am Vortag der Prüfung und am Prüfungstag ist nicht möglich.