Infos zum Bachelor Recht und Wirtschaft | Wirtschaft und Recht - 2015
2015 | ||
November | > | Beschlüsse PA-Sitzung vom 11.11.2015: |
Mai | > | Beschlüsse PA-Sitzung vom 19.05.2015: Studienvariante Recht und Wirtschaft: Wahlpflichtmodulgruppe 1 (Unternehmensrecht) Modul 13: Absolvieren der Übung im Zivilrecht
Modul 14b: Finanzwirtschaft und Rechnungslegung Es wird einstimmig beschlossen, dass im Untermodul 14b nur Veranstaltungen von Dozierenden der Juristischen Fakultät belegt werden können. In der Studienvariante Recht und Wirtschaft im Untermodul 14b können demzufolge auch keine wirtschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen zur Steuerlehre belegt werden. Als Ausnahme wird lediglich die steuerrechtliche Lehrveranstaltung des (auch) an der Juristischen Fakultät tätigen Honorarprofessor Cloer zum „Internationalen Steuerrecht“ zugelassen und ggf. weitere Veranstaltungen von Prof. Cloer, soweit sie spätestens zu Beginn eines jeden Semesters der Modulbeschreibung hinzugefügt wurden. Steuerrechtliche Lehrveranstaltungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät können jedoch in der Modulgruppe „Wirtschaftswissenschaften –Vertiefung“ belegt werden. Modul 14c: Medienwirtschaft Das Modul wird immer ab dem 5. Fachsemester, also erstmals ab dem kommenden Wintersemester 2015/2016 angeboten. Im Wintersemester 2015/2016 (ff.) wird lediglich die reguläre Vorlesung „Einführung in das Medienrecht“ für das Untermodul 14 c angeboten, die mit einer Abschlussklausur endet. Im Sommersemester 2016 (ff.) werden die Veranstaltungen „Aktuelle Fragen des Medienrechts“, „Medienarbeitsrecht“ und „Medienwirkung“ auch für das Untermodul 14 c angeboten. In allen drei Veranstaltungen werden die Teilnehmer des Studiengangs Recht und Wirtschaft – wie alle anderen Teilnehmer – Vortrags- oder Präsentationsaufgaben zu erbringen haben, für die sie dann einen entsprechenden Seminarschein bekommen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen das aktuell gegenüber dem Modulplan noch eingeschränkte Angebot zustimmend zur Kenntnis, da diese Veranstaltungen für die Studierenden der höheren Fachsemester (4. bis 6. Fachsemester) bestimmt sind. Wahlmöglichkeiten in diesem Modul sind grundsätzlich gegeben. |
> | Verfahrensweise bei der Einsichtnahme von Klausuren (unterschiedliche Handhabung in den Fakultäten): An der Juristischen Fakultät werden schriftliche Prüfungsleistungen grundsätzlich an die geprüften Studierenden zurückgegeben. An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät werden ausschließlich Einsichtstermine festgelegt. Klausuren werden nach der Einsichtnahme archiviert und nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von mind. 5 Jahren nach der Prüfung vernichtet. Es wird beschlossen, die Handhabung so beizubehalten, da beide Verfahrensweisen gemäß § 29 Abs. 1 ASPO zulässig sind. |
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> | Prüfungsanmeldungen zu Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtmodulgruppen: Die festgelegten Prüfungstermine sollen zukünftig grundsätzlich einheitlich zu Beginn des Semesters bekannt gegeben werden. Der Prüfungsausschuss gestattet, dass einzelne Prüfungstermine zur Entzerrung der Prüfungszeiträume außerhalb der Prüfungswochen stattfinden können. Die Prüfungsanmeldungen zu den Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtmodulgruppen in der Studienvariante Recht und Wirtschaft müssen ebenfalls bis spätestens eine Woche vor Beginn der Prüfungen über viaCampusl erfolgen. |
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> | Erforderlichkeit von Wiederholungsprüfungen im selben Semester für die Prüfungen in den Wahlpflichtmodulgruppen in der Studienvariante Recht und Wirtschaft: Gemäß geltender Ordnungen (ASPO/FSO) besteht keine Verpflichtung Wiederholungsprüfungen im selben Semester zu Prüfungen in den Wahlpflichtmodulgruppen in der Studienvariante Recht und Wirtschaft anzubieten. Zu einzelnen Veranstaltungen werden diese angeboten. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses sind sich einig, dass aufgrund der Fallzahlen in den Veranstaltungen der Aufwand für zusätzliche Prüfungen zu allen Modulen nicht gerechtfertigt wäre. Die Versuchszählung erfolgt hier pro Veranstaltung/Semester. |
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> | Gegenstand der Abschlussarbeit an der Juristischen Fakultät: Der Prüfungsausschuss beschließt keine konkrete Festlegung bezüglich Form und Inhalt der Abschlussarbeit zu treffen. Der/die verantwortliche betreuende Prüfer/in kann selbständig über eine mögliche Fallbearbeitung anstelle einer größeren Seminararbeit im Kontext der juristischen Ausbildung entscheiden. |