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FAQ für ausländische Studieninteressenten

1. Wo bekomme ich erste und allgemeine Informationen zur Universität und zum Studienangebot?

Für allgemeine Informationen zum Studienangebot, zum Studienverlauf oder zu den Studienvoraussetzungen empfehlen wir Ihnen einen Besuch auf unserem du deine uni Portal. Dort erhalten sie alle notwendigen Informationen zu Studiengängen

2. Wo bekomme ich detaillierte Informationen zur Universität und zu meinem erwünschten Studiengang?

Für genauere Informationen zu Ihrem erwünschten Studiengang können Sie sich an einen direkten Ansprechpartner in der Abteilung Internationales wenden.

  • Ausländische Studieninteressierte (außer Polen) wenden sich bitte an:
    Frau Katja Herzel, Tel.: +49 335 5534 2593
  • Polnische Studieninteressierte wenden sich bitte an:
    Frau Karolina Ochniowska, Tel.:+49 335 5534 4306
  • Austauschstudierende wenden sich bitte an:
    Herrn Bernd Schünow, Tel.: +49 335 5534 2365

3. Mit welchem Schulabschluss kann ich mich für einen Bachelor-Studiengang an der Viadrina bewerben?

Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelor-Studium ist grundsätzlich der Erwerb des Abiturs (oder eines vergleichbaren Schulabschlusses). Dabei werden die Schulabschlüsse einzelner Länder unterschiedlich bewertet. Für Bewerber aus einigen Ländern heißt das, dass sie vor Studienbeginn in Deutschland ein bis zwei Jahre an einer Hochschule im Heimatland studiert haben müssen, ein einjähriges Studienkolleg in Deutschland besuchen oder andere zusätzliche Bedingungen erfüllen müssen. Andere können direkt mit ihrem Abitur in Deutschland studieren; für Bewerber aus einigen Ländern ist aber auch das nur mit zusätzlichen Nachweisen möglich. Auf den Internet-Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) können Sie sich darüber informieren, wie Ihr Abitur bewertet wird.

4. Muss ich eine Aufnahmeprüfung an der Viadrina machen?

Nein.

5. Was kostet das Studium an der Viadrina?

Die Viadrina erhebt bis auf wenige Ausnahmen keine Studiengebühren. Einmal pro Semester muss ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 230 Euro bezahlen werden. Darin enthalten ist unter anderem das Semesterticket, mit dem man sechs Monate den gesamten Öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn, U-Bahn) in Brandenburg und Berlin nutzen kann.

6. Wie bewerbe ich mich an der Viadrina?

Auf der Webpage der Abteilung für Internationale Angelegenheiten, erhalten Sie ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren für einen Bachelor- oder Master-Studiengang.

7. Welche Dokumente muss ich einreichen, um mich an der Viadrina bewerben oder einschreiben zu können?

  • ausgefüllter und unterschriebener Zulassungsantrag
  • beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses / der Hochschulzugangsberechtigung (nach den für Ihr Land geltenden Bedingungen).
  • eine amtliche Übersetzung des Abiturzeugnisses, wenn Sie sich für einen Bachelor-Studiengang bewerben (ausgenommen davon sind englisch-sprachige Abiturzeugnisse. Hier reicht eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses).
  • eventuell Nachweis über das bisherige Studium und eine amtliche Übersetzung der Studiennachweise.
  • eine beglaubigte Kopie und eine amtliche Übersetzung Ihres Hochschulzeugnisses, wenn Sie sich für einen Master-Studiengang bewerben (ausgenommen davon sind englisch-sprachige Hochschulzeugnisse. Hier reicht eine beglaubigte Kopie des Hochschulzeugnisses).
  • einen Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse und/oder Ihrer Englischkenntnisse (siehe Frage 14 und 15)
  • bei Einschreibung in ein höheres Fachsemester: eine Anerkennung der vorausgegangenen Studienleistungen von der zuständigen Fakultät der Viadrina.
  • ein farbiges Passfoto sowie eine Kopie Ihres Reisepasses.
  • bei Bewerbungen über UNI-ASSIST einen Nachweis über die Einzahlung des Bearbeitungsentgeldes.

8. Welche Bewerbungsfristen muss ich einhalten?

Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte dem Portal du deine uni.

Bitte beachten sie, dass die dort genannten Termine Ausschlussfristen sind; das heißt, dass später eingehende Bewerbungen nicht mehr angenommen werden. Ihre Unterlagen müssen spätestens zu den oben genannten Fristen eingegangen sein. Es gilt nicht das Datum des Poststempels.

9. Wo reiche ich meine Bewerbung ein?

Die Viadrina hat die Organisation UNI-ASSIST e.V. beauftragt, die Bewerbungsunterlagen ausländischer Bewerber/-innen für Bachelor-Studiengänge zu prüfen und zu zertifizieren. Die Bewerbung ist nur online möglich (siehe Frage 6).

Ausländische Bewerber/-innen die sich für einen Masterstudiengang bewerben senden ihre Bwerbungsunterlagen an Viadrina Internationale Angelegenheiten der Viadrina (siehe Frage 6).

10. Wo kann ich die Kopien meiner Dokumente beglaubigen lassen?

Bitte reichen Sie keine Originale ein! Sie können die Kopien bei der deutschen Botschaft oder in einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen lassen. In einem EU-Land haben sie die Möglichkeit, Ihre Kopien bei einem Notar, einer Schule oder einer Hochschule beglaubigen zu lassen

Die Viadrina kann Ihre Kopien nicht beglaubigen.

11. Wo kann ich meine Kopien übersetzen lassen?

Zur Anfertigung einer amtlichen Übersetzung sind lediglich zugelassene und vereidigte Übersetzer oder Dolmetscher berechtigt. Auch wenn Sie über sehr gute Deutschkenntnisse verfügen, dürfen Sie die Dokumente nicht selber übersetzen.

Achtung: Ein Übersetzer ist nicht berechtigt, Beglaubigungen vorzunehmen! Sie brauchen daher immer zwei Dokumente: die beglaubigte Kopie und die amtliche Übersetzung!

12. Welches Kriterium ist entscheidend für die Zulassung zum Studium?

In einigen Studiengängen der Viadrina gibt es einen Numerus Clausus. Das heißt, dass nur eine begrenzte Zahl an Studienplätzen zur Verfügung steht. Bei Bachelor-Studiengängen entscheidet die Note des Abiturs, bei Master-Studiengängen die Durchschnittsnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses (Bachelor oder äquivalenter Abschluss) über die Zulassung zum Studium. Je besser sie ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie einen Studienplatz erhalten.

Bitte beachten Sie, dass für eine Zulassung zum Master-Studium neben der Note des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses weitere Kriterien (z.B. Motivationsschreiben, Essays, Einschlägigkeit des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses etc.) ausschlaggebend sein können.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Bewerberportal du deine uni.

13. Wie wird der Notendurchschnitt meines Abiturs in das deutsche Notensystem umgerechnet?

Für die Umrechnung sämtlicher ausländischer Noten in das deutsche Notensystem wird eine in der ganzen Bundesrepublik gültige Formel benutzt.  

14. Welche Nachweise meiner Sprachkenntnisse muss ich vorlegen?

Wenn Sie ein Studium in den Bachelorstudiengängen Kulturwissenschaften, Interkulturelle Germanisitk, German and Polish Law, Recht und Wirtschaft - Wirtschaft und Recht, Betriebswirtschaftslehre, Internationale Betriebswirtschaftslehre, den grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft oder in einem Masterstudiengang aufnehmen möchten, müssen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.

Um Ihre Sprachkenntnisse nachweisen zu können, gibt es die Möglichkeit, die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an einer deutschen Universität abzulegen.

Es ist möglich diese Prüfung direkt an der Viadrina abzulegen. Vom Sprachenzentrum der Viadrina wird ein Vorbereitungskurs für diesen Test angeboten. Information zur DSH erhalten Sie in der Regel zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid. Weitere Informationen zur Prüfung erhalten Sie auf den Internetseiten des Sprachenzentrums.

Von der DSH befreit sind Bewerber/-innen, die

  • das deutsche Abitur besitzen
  • das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II besitzen
  • das Kleine bzw. Große Deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts besitzen
  • die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts bestanden haben
  • eine deutschsprachige Hochschule erfolgreich absolviert haben
  • die DSH bereits abgelegt haben
  • das TestDaF-Zeugnis erworben haben und - in allen vier Teilbereichen mindestens die Niveaustufe TDN 4 erreicht habe
  • des Studiengangs International Business Administration (B.Sc.)
  • des Studiengangs International Business Administration (M.Sc.), die sich für die Studiengangsvariante "General" (funktionsübergreifende Ausbildung) oder Information und Operations Management (fachspezifische Ausbildung) entscheiden.

Falls Sie ein anderes deutsches Sprachzertifikat besitzen und die Anerkennung prüfen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Lektorat Deutsch des Sprachenzentrums

15. Wie kann ich meine Englischkenntnisse nachweisen?

Bewerber/-innen für den Studiengang International Business Administration, müssen vor Beginn des Studiums einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse erbringen. Der Nachweis kann durch folgende Sprachzertifikate erbracht werden:

Bachelor International Business AdministrationMaster International Business Administration

Weitere Informationen zu den Sprachzertifikaten erhalten Sie auf dem Portal du deine uni.

Weitere Informationen zu den Sprachzertifikaten erhalten sie auf dem Portal du deine uni

Auch einige Masterstudiengänge der Kulturwissenschaftlichen Fakultät verlangen einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse. Genauere Informationen erhalten BewerberInnen auf den Bewerbungsseiten des jeweiligen Master-Studiengangs unter dem Punkt  "Voraussetzungen".

16. Wer entscheidet über meine Zulassung zum Studium?

Wenn die Prüfung Ihrer Bewerbungsunterlagen ergeben hat, dass Sie die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, wird Ihre Bewerbung zur weiteren Bearbeitung an an die jeweilige Zulassungskomission weitergeleitet.

Über Ihre endgültige Zulassung zum Studium entscheidet die jeweilige Zulassungskomission.

17. Welche Versicherung muss ich haben?

Damit Sie sich an der Viadrina einschreiben  können, benötigen ausländische Studierende eine deutsche Krankenversicherung. Die Krankenversicherung zahlt Arztkosten, Krankenhausaufenthalte und Medikamente. Nach der Ankunft in Frankfurt müssen Sie eine solche Versicherung bei einer Krankenkasse abschließen. Zurzeit betragen die Kosten etwa 80 Euro pro Monat.

Studierende aus einem EU-Land benötigen keine deutsche Krankenversicherung. Es reicht das Formular E128 oder die Europäische Krankenversicherungskarte. Beides können Sie bei Ihrer Versicherung im Heimatland beantragen.

18. Brauche ich für die Einreise nach Deutschland ein Visum?

Studierende aus den Staaten der Europäischen Union und einigen anderen Staaten (wie z.B. Honduras, Island, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Liechtenstein, USA) benötigen kein Visum. Falls Sie aus einem anderen Staat einreisen, informieren Sie sich bitte in Ihrem Heimatland, ob Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland benötigen.

Bitte beantragen sie ein Schengen-Visum. Damit können sie unter anderem problemlos die Grenze nach Polen passieren, um unser Angebot auf der polnischen Seite der Oder (Collegium Polonicum) nutzen zu können.

Beantragen Sie keinesfalls ein Touristenvisum. Die Umwandlung eines solchen Visums in einen Aufenthaltstitel ist in Deutschland nicht möglich.

19. Was kostet der Lebensunterhalt in Frankfurt (Oder)?

Das Studentenwerk Frankfurt (Oder) bietet Ein- bis Fünf-Raum-Appartements in insgesamt fünf Wohnheimen. Die Mieten in den Studentenwohnheimen liegen bei ca. 140-270 Euro. Günstiger kann man auf der polnischen Seite der Stadt, in Słubice wohnen. Je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen, benötigen Sie  monatlich ca. 400-500 Euro zum Leben.

Achtung: Wenn Sie aus einem nicht EU-Land kommen, verlangt die Ausländerbehörde für Ihre Aufenthaltstitel einen Nachweis über „ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts“. Das sind momentan 670 Euro pro Monat.

Damit Sie Ihr Studium (teilweise) finanzieren können, gibt es die Möglichkeit, sich um ein Stipendium zu bewerben. Die Viadrina bietet verschiedene Stipendien für ausländische Studierende. Einzelheiten finden Sie unter auf den Seiten des Zentrums für Strategie und Entwicklung

Auf den Internet-Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) finden Sie eine Stipendien-Datenbank mit Informationen, welche weiteren Stipendien es für Studierende aus Ihrem Heimatland gibt: