Aktuelles
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SHK gesucht!
Im Unirep-Büro ist ab 1. August 2023 die Stelle einer studentischen Hilfskraft (m/w/d) mit 5 Stunden/Woche zu besetzen. Ausführliche Informationen dazu sind in der Stellenausschreibung zu finden.
- Eignungsprüfung oder erste juristische Prüfung?
Für alle Studierenden, die das deutsch-polnische Jurastudium mit dem magister prawa abgeschlossen haben, haben wir Hinweise zu den Vor- und Nachteilen der Eignungsprüfung gegenüber der ersten juristischen Prüfung zusammengestellt.
- Lernplan für den Durchgang 2022/2023
Über die Unirep-Kursgruppe bei moodle sowie unsere Lernplattform ILIAS können Sie einen auf den Vorlesungsablauf des Unirep abgestimmten Lernplan abrufen, um den Hauptkurs effektiver vor- und nachbereiten zu können, ohne den Stoffkatalog aus dem Auge zu verlieren.
- Hinweise zur Prüfungsanmeldung für die Herbstkampagne 2023 / Frühjahrskampagne 2024
Sie können sich im Zeitraum vom 03.05.2023 bis zum 14.06.2023 innerhalb der regulären Sprechzeiten des GJPA für die schriftlichen Prüfungen im Herbst 2023 anmelden. Die Anmeldung zur Frühjahrskampagne 2024 erfolgt im Zeitraum vom 01.11.2023 bis zum 13.12.2023. Über die einzureichenden Unterlagen informieren Sie sich bitte vor der Anmeldung auf der Internetseite des GJPA.
Unser Prüfungsamt kann Ihnen noch bis einschließlich 30.09.2022 eine Leistungsübersicht nach Maßgabe der SPO 2016 ausstellen, mit der Sie sich dann unabhängig vom Außer-Kraft-Treten der SPO 2016 beim GJPA zur staatlichen Pflichtfachprüfung anmelden können.
- Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung: Insbesondere Fremdsprachenkompetenz und Schlüsselqualifikationen
Die rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz i.S.v. § 5a II 2 DRiG muss gemäß § 5 III BbgJAG spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung für die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nachgewiesen werden. Es handelt sich dabei um die Zusatzqualifikation nach § 28 IV 1-2 (unserer) SPO und diese ist Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung, § 41 II Nr. 3 SPO.
Der Nachweis der rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz ist deswegen auch keine Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung nach § 6 BbgJAG. Diejenigen, die die universitäre SPB-Prüfung erst nach der staatlichen Pflichtfachprüfung ablegen wollen, können sich mit diesem Nachweis folglich mehr Zeit lassen.
Für den nach § 6 I Nr. 6 BbgJAG erforderlichen Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen i.S.v. § 5a III 1 DRiG gilt, dass dieser einen Umfang von 2 SWS aufweisen muss; die nach § 28 II SPO erforderliche Gesamtstundenzahl von 8 SWS aus dem Bereich der Schlüssel- und Zusatzqualifikationen (inkl. der Fremdsprachenkompetenz) ist wiederum erst Voraussetzung für die Zulassung zum mündlichen Teil der SPB-Prüfung, § 41 II Nr. 2 und 3 SPO; siehe dazu auch den Beschluss des Prüfungsausschusses.
Über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen nach § 6 BbgJAG entscheidet ausschließlich das GJPA; Rückfragen richten Sie insoweit daher bitte stets direkt an die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle.
- Bücherregal "Fokus Examen" in der UB
In der Universitätsbibliothek wird speziell für Examenskandidat*innen aktuelle Examensliteratur zu besonderen Ausleihkonditionen bereitgestellt. Bitte informieren Sie sich auf der Lernplattform ILIAS dazu.