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Ambulante Psychotherapie in der strafrechtlichen Praxis

Ziel des Projekts ist die Untersuchung der rechtlichen Möglichkeiten der Anordnung sowie der Vollstreckung der ambulanten Psychotherapie für Straftäter und der Wirksamkeit der ambulanten Psychotherapie als Mittel der Resozialisierung. Das Projekt hat einen rechtsvergleichenden und empirischen Charakter. Die Rechtsanalyse beschränkt sich nicht nur auf die polnischen, sondern auch auf die deutschen, österreichischen sowie die schweizerischen strafrechtlichen Regelungen. Ein wichtiges Element des Projekts wird auch sein, die aktuelle Praxis der Anordnung sowie der Vollstreckung der ambulanten Psychotherapie näher kennenzulernen. Zu diesem Zweck sind Seminare und Tagungen mit Vertretern der Justiz (Richter, Bewährungshelfer) und der Gemeinschaft der Psychologen und Psychotherapeuten vorgesehen. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der Interviews mit Praktikern sollten die Lösungen erarbeitet werden, die die Grundlage für die Vorbereitung konkreter und umfassender Vorschläge zur Änderung der aktuellen Rechtslage bilden. Als Ziel der neuen Regelungen wird die Verbesserung des derzeitigen Systems der Anordnung sowie der Vollstreckung der ambulanten Psychotherapie für Straftäter im polnischen Strafrecht genannt.