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Allgemeines Verwaltungsrecht II und Verwaltungs-
prozessrecht

Bibliothek, Student Zeitung lesend ©Heide Fest

Name des Dozenten: Prof. Dr. Ulrich Häde

Zeit: Dienstag, 9:15 – 10:45 Uhr

Beginn: 9.4.2024

Ort: GD Hs 2

Bitte schreiben Sie sich in den dazugehörigen Moodle-Kurs ein.

Teilnahmevoraussetzung:

Die Vorlesung wendet sich vor allem an Studierende des 4. Semesters, die bereits den Grundkurs III - Öffentliches Recht (Allgemeines Ver­wal­tungs­recht I) besucht haben.

Gegenstand der Lehrveranstaltung:

Gegenstand der Vorlesung sind insbesondere das Verwaltungs­pro­zess­recht und das Recht der öffentlichen Ersatzleistungen. Niemand sollte als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt arbeiten, ohne wenigstens die Grundzüge dieser Rechtsgebiete kennengelernt zu haben.

Thema des ersten Teils ist das Verwaltungsprozessrecht. Verwal­tungs­rechtliche Klausuren fragen meist nach den Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs. Die Klausur- und Examensrelevanz des Prozessrechts dürfte deshalb im Bereich des Verwaltungsrechts größer sein als in den anderen Rechtsgebieten. Ohne Kenntnisse des Verwaltungsprozess­rechts sind weder die Übung für Fortgeschrittene noch die öffentlich-rechtlichen Klausuren im Staatsexamen zu bewältigen. Die Vorlesung gibt einen Überblick über den Rechtsschutz gegen das Handeln der Verwaltung. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen verwaltungs­ge­richt­lichen Klage- und Verfahrensarten.

Im zweiten Teil geht es um das Staatshaftungsrecht (Recht der öffent­lichen Ersatzleistungen), also um die Frage, welche Ansprüche die gegen den Staat geltend machen können, die durch staatliches Han­deln Einbußen in ihren Rechten hinnehmen mussten. Vorgestellt wer­den u.a. der Amtshaftungsanspruch (§ 839 BGB, Art. 34 GG), der Auf­opfe­rungs­anspruch, Ansprüche wegen Beeinträchtigungen des Eigentums und der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch.

Verfügbar haben sollten Sie die Texte der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und des Grund­gesetzes.

Prüfung:

Wer für die Veranstaltung nach der einschlägigen Studien- und Prüfungsordnung einen Leistungsnachweis braucht, kann (voraussichtlich) gegen Ende des Semesters eine mündliche Prüfung absolvieren. Um den Prüfungsbedarf abschätzen zu können, bitte ich Sie um eine unverbindliche Vorab-Anmeldung per E-Mail an haede@europa-uni.de bis zum 5.5.2024, in der Sie bitte auch angeben, in welchem Studiengang Sie studieren.
Für Studierende im Studiengang "Recht und Wirtschaft/Wirtschaft und Recht" gibt es keine mündliche Prüfung, sondern erst im Anschluss an die im Wintersemester vorgesehene Vorlesung "Wirtschafts­verwaltungs­recht" eine gemeinsame Modul-Abschluss­klausur.

Literaturauswahl:

Gersdorf, Verwaltungsprozessrecht, 6. Aufl., 2019; Hufen, Ver­wal­tungs­prozessrecht, 13. Aufl., 2024; Schenke, Verwaltungs­prozessrecht, 18. Aufl., 2023.

Ahrens, Staatshaftungsrecht, 3. Aufl., 2018; Baldus/Grzeszick/Wienhues, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., 2018.

Die Lehrbücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht gehen meist ebenfalls auf die öffentlichen Ersatz­leis­tun­gen ein.