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Forschung

Die Forschung bezieht sich thematisch auf die gesamte Breite des Europarechts sowie auf einige Teilbereiche des Öffentlichen Rechts und des Völkerrechts. Die fachlichen Schwerpunkte liegen bislang auf den Gebieten des Europäischen Wirtschafts-, Verfassungs- und Verwaltungsrechts.