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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

03/2021

Der Fall „Topfit und Biffi“


EuGH, Rs. C-22/18 (Topfit und Biffi),


Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juni 2019

aufbereitet von Tim Meyer und Till Hartig

Der Fall als PDF

Das Wichtigste: Ein Sportverband eines EU-Mitgliedstaates verstößt gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Art. 18 AEUV und das Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger aus Art. 21 AEUV, wenn einem Sportler eines ausländischen Mitgliedstaates trotz längerem Aufenthalt in dem Staat des Sportverbandes eine Teilnahme an nationalen Wettkämpfen nur außer Wertung genehmigt wird. Unter Rücksichtnahme der “besonderen Merkmale des Sports” aus Art. 165 Abs. 1 UAbs. 2 AEUV werden die Freizügigkeitsrechte der Unionsbürger durch den Gerichtshof auf den Amateursport ausgeweitet. Ungeklärt ist, wie sich die Entscheidung des Gerichtshofs auf andere intermediären Gewalten in den Mitgliedstaaten auswirken wird.