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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

01/2021

Der Fall Constantin Filmproduktion


EuGH, Rs. C-240/18 P (Constantin Film Produktion ./. EUIPO),


Urteil des Gerichtshofs vom 27. Februar 2020

aufbereitet von Sophie Wiege

Der Fall als PDF

Das Wichtigste: Der Begriff der guten Sitten kann nicht abstrakt verstanden werden, sondern muss sich konkret am jeweiligen Verkehrskreis orientieren. Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist nur anzunehmen, wenn die Handlung, die den Verstoß bewirkt, nicht mit den grundlegenden moralischen Werten vereinbar ist. Ein bloßes Empfinden als geschmacklos reicht dabei nicht aus. Damit verstößt die angemeldete Unionsmarke mit dem Wortzeichen „Fack Ju Göhte“, durch die enge Auslegung des Gerichtshofs (EuGH), nicht gegen die guten Sitten im Sinne des Art. 7 Abs. 1 lit. f der Verordnung Nr. 207/2009.