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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

02/2021

Der Fall „A ./. Veselı̄bas ministrija“


EuGH, Rs. C-243/19 (A ./. Veselı̄bas ministrija),


Urteil des Gerichtshofs vom 29. Oktober 2020

aufbereitet von Asa Diana Fäckeler

Der Fall als PDF

Das Wichtigste: Lehnt ein Patient die medizinische Behandlungsmethode in seinem Versiche-rungsmitgliedstaat aufgrund seiner religiösen Überzeugungen ab und wird diesem eine Vorabgenehmigung für die Kostenerstattung einer mit seiner Religion zu vereinbarenden Behandlungsmethode in einem anderen Mitgliedstaat verweigert, so stellt dies eine mittelbar auf der Religion beruhende Ungleichbehandlung dar. Ein Verstoß gegen das Unionsrecht durch die Verweigerung ist nicht gegeben, wenn ihr ein legitimes Ziel zugrunde liegt und sie ein geeignetes sowie erforderli-ches Mittel zur Zielerreichung darstellt.