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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

04/2020

Der Fall „TÜV Rheinland, Allianz“

EuGH, Rs. C-581/18 (TÜV Rheinland LGA Products GmbH, Allianz IARD SA), 

Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juni 2020

aufbereitet von Martin Boateng Neumann

Der Fall als PDF

Das Wichtigste: Die Klausel eines Versicherungsvertrags, der zwischen dem französischen Her-steller Poly Implantate Prothèse SA (im Folgenden: PIP) für Brustimplantate und der Versicherungsgesellschaft Allianz geschlossen wurde, wonach der Versiche-rungsschutz territorial auf das französische Mutterland und die französischen Überseegebiete (im Folgenden: französischen Gebiete) begrenzt ist, sodass Schäden, die in den anderen Mitgliedstaaten der Union entstehen, nicht erfasst werden, stellt keine mittelbare Diskriminierung nach der Staatsangehörigkeit i.S.d. Art. 18 AEUV dar.

Der Gerichtshof schärft die Anforderungen an eine Anknüpfung des Anwendungsbereichs nach Art. 18 AEUV, indem er voraussetzt, „dass zwischen der Person, der Dienstleistung oder der Ware, die sich bewegt hat bzw. empfangen oder befördert worden ist, und der behaupteten Diskriminierung ein konkreter Bezug besteh(en) muss.“