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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

01/2020

Der Fall Rimšēvičs

EuGH, verb. Rs. C-202/18 (Rimšēvičs), C-238/18 (EZB/Lettland), 

Urteil des Gerichtshofs vom 26. Februar 2019

aufbereitet von Dominik Bandurowski 

Der Fall als PDF

Das Wichtigste:  Der Präsident einer nationalen Zentralbank kann in Form einer besonderen Nichtigkeitsklage gegen einen nationalen Beschluss vorgehen, der eine (temporäre) Entlassung aus dem Amt gemäß Art. 14.2 EZB-Satzung bewirkt. Infolge dieser Klage ist der EuGH befugt, nicht nur die Rechtswidrigkeit festzustellen, sondern auch den nationalen Beschluss für ungültig zu erklären. Begründet wird dies mit dem originären Rechtscharakter des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), das einen hybriden Status einnimmt. So setzt sich das ESZB aus den nationalen Institutionen der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB) zusammen.