06/2019
Der Fall Memoria
EuGH, Rs. C-342/17,
Urteil des Gerichtshofs vom 14. November 2018
aufbereitet von Furkan Asikoglu und Martin Grochowski
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Das Wichtigste: Die italienische Regelung, die es privaten Unternehmen verbietet, Ascheurnen von Angehörigen eines Verstorbenen entgeltlich in Kolumbarien aufzubewahren, ist nicht mit der Niederlassungsfreiheit gem. Art. 49 AEUV vereinbar. Obgleich ein innerstaatlicher Sachverhalt ohne vermeintliche Grenzüberschreitung vorlag, nahm der EuGH das Vorabentscheidungsverfahren zur Entscheidung an.