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Rechtsprechung der Unionsgerichtsbarkeit

04/2019

Der Fall Gibraltar Gaming and

Betting Association Limited

EuGH, Rs. C-591/15,

Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 13. Juni 2017

aufbereitet von Muhammet Ali Bilgic und Yekdar Amin

Der Fall als PDF

Das Wichtigste:  Die Verträge finden auf Gibraltar Anwendung, da es sich bei dem britischen Überseegebiet gemäß Art. 355 Abs. 3 AEUV um europäisches Hoheitsgebiet handelt, dessen auswärtige Beziehungen das Vereinigte Königreich wahrnimmt. Folglich ist der freie Dienstleistungsverkehr gemäß Art. 56 Abs. 1 AEUV auf Gibraltar anwendbar. Jedoch liegt im Falle des Handels zwischen Gibraltar und dem Vereinigten Königreich kein grenzüberschreitender Sachverhalt vor. Solch eine Auslegung würde den Handel dieser beiden Länder dem Handel zweier Mitgliedstaaten zueinander gleichstellen.