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Recht ohne Recht

Während des Nationalsozialismus wurden hunderttausende Kulturgüter zwangsverkauft oder enteignet. Eines der wichtigsten Anliegen der Alliierten war die Rückabwicklung dieses Raubzuges. Zwar war dieser Prozess Mitte der 1960er Jahre zunächst abgeschlossen, doch wurde der Umgang mit Vermögenswerten aus der Zeit des Holocaust nach dem Ende des Kalten Krieges neu verhandelt. 1998 verpflichteten sich in Washington 44 Staaten, für NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter „gerechte und faire“ Lösungen zu finden. In Deutschland wurde dies unter Rückgriff auf die alliierte Gesetzgebung der unmittelbaren Nachkriegszeit in der sog. „Handreichung“ konkretisiert.

Das Bildungs- und Forschungsprojekt hat sich zum Ziel gesetzt, den komplexen Vorgang der Rückerstattung von NS-Raubgut seit 1945 interdisziplinär zu erforschen, um auf dieser wissenschaftlichen Grundlage einen fundierten Praxiskommentar der aktuellen Prüfkriterien zu erstellen. Begleitend soll das Thema in die reguläre universitäre Ausbildung eingebunden werden. Die Forschungsergebnisse sollen schließlich nicht nur publiziert, sondern darüber hinaus in der Hochschullehre als Weiterbildungsprogramm verankert werden.

Das Projekt wird von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) vom 1. September 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gefördert.

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